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PFAS: Beschränkungsvorhaben für alle per- und polyfluorierten Stoffe angekündigt

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Thema:
Autor: Sina Ruhwedel

Am 15. Juli haben die nationalen Behörden Deutschlands, der Niederlande, Norwegens, Schwedens und Dänemarks formal ihre Absicht erklärt, bis zum 15. Juli 2022 einen Beschränkungsvorschlag zu per- und polyfluorierten Stoffen (PFAS) bei der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) einzureichen. PFAS sind Chemikalien, die sehr schwer abgebaut werden und somit sehr lange in der Umwelt verbleiben. Laut Absichtserklärung soll die Beschränkung für die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung aller PFAS in allen Verwendungsbereichen gelten. Von der Beschränkung betroffene Stakeholder können bis zum 19. September 2021 per Fragebogen im Internetangebot der Bundesstelle für Chemikalien (BfC) Daten prüfen oder ergänzen.

Grund-, Oberflächen- und Trinkwasser können verunreinigt werden

Bereits 2020 hatten sich Deutschland, die Niederlande, Norwegen, Schweden und Dänemark darauf geeinigt, ein gemeinsames Dossier für einen umfassenden REACH-Beschränkungsvorschlag auszuarbeiten. Damit wollen sie die Herstellung, das Inverkehrbringen und die Verwendung aller Per- und Polyfluoralkyl-Verbindungen (PFAS) in der Europäischen Union beschränken. Durch die schwer abbaubaren PFAS besteht die Gefahr, dass Grund-, Oberflächen- und Trinkwasser verunreinigt werden. Auch schädigende Wirkungen auf Mensch und Umwelt lassen sich nicht ausschließen.

Absichtserklärung und Kurzzusammenfassungen

Parallel zu ihrer Absichtserklärung veröffentlichten die Mitgliedstaaten Kurzzusammenfassungen der bisher von ihnen zusammengetragenen Informationen sowie einen zugehörigen Fragebogen. Damit soll sichergestellt werden, dass die bereits vorhandenen Informationen die aktuelle Marktsituation möglichst gut abbilden und verbleibende Datenlücken geschlossen werden. Mit Hilfe dieser Informationen soll im kommenden Jahr ein maßgeschneiderter Beschränkungsvorschlag vorgelegt werden, der Ausnahmen für einige auch zukünftig für die Gesellschaft wichtige Verwendungen der PFAS enthalten kann. Um solche Ausnahmen begründen zu können, sind die fünf Mitgliedstaaten auf die Mitarbeit der Interessenvertreter angewiesen, da nur diese die hierfür nötigen detaillierten Kenntnisse über ihre Verwendungen haben.

Darum richtet sich die erneute Befragung vor allem an von der Beschränkung betroffene Industrieverbände und Unternehmen, aber auch Unternehmen, die Alternativen zu PFAS herstellen oder Kenntnisse darüber haben. Die Bundesstelle für Chemikalien bittet alle Interessenvertreter, die veröffentlichten Informationen zu prüfen und Hinweise zu notwendigen Korrekturen oder Ergänzungen einzureichen.

Den Fragebogen gibt es bis zum 19. September 2021 im Internetangebot der BfC bei der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin unter der dieser Adresse oder über den direkten Link zum Webropol-Fragebogen.

Die formale Absichtserklärung der fünf Mitgliedsstaaten gibt es im Internetangebot der ECHA.

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