04.April 2022 | Der Schweizer Nationalrat möcht in pestizidbelasteten Gebieten Wasserversorgungsunternehmen unterstützen, damit diese notwendige Sanierungsmaßnahmen umsetzen können. Gegen den Willen des Schweizer Bundesrats hater einen entsprechenden Antrag angenommen.
Kurt Fluri (FDP/SO) plädierte für eine “verursacherorientierte Finanzierung der zusätzlichen Trinkwasseraufbereitungsanlagen”, wie es im Titel seines Vorstosses heißt. Er macht geltend, dass verschiedene Wasserverarbeiter vor Millioneninvestitionen stünden, um Altlasten zu beheben.
In vielen Fällen geht es um überschrittene Grenzwerte von Chlorothalonil. Auch wenn das Ausbringen des Schadstoffs inzwischen verboten wurde, ist damit zu rechnen, dass die ins Grundwasser durchgesickerten Metaboliten noch jahrzehntelang nachzuweisen sind.
Für die Trinkwasserversorgung zuständig sind die Gemeinden. Nutzen sie Grundwasser als Trinkwasser, muss dieses die Grenzwerte einhalten. Bei Überschreitung der Grenzwerte haben sie nur die Wahl, eine Fassung zu schliessen, Aufbereitungsanlagen einzubauen oder mit Wasserzufuhr aus unbelasteten Quellen den Schadstoffanteil im Mischwasser unter den Grenzwert zu drücken. Für die Zufuhr von unbelastetem Wasser braucht es oft neue Transportleitungen und Infrastrukturen. Der finanzielle Aufwand für die Trinkwasserversorger ist groß.
Deshalb verlangte Kurt Fluri, dass die Wasserversorger unterstützt werden. Eine Idee ist das Einrichten eines Trinkwasserfonds. Dieser müsste nach dem Verursacherprinzip gespeist werden.
Umweltministerin Simonetta Sommaruga wehrte sich erfolglos gegen den Vorstoss. Zwar wolle auch der Bundesrat die Bevölkerung mit sauberem Trinkwasser versorgen. Dies werde aber nicht durch teure und energieintensive technische Bauwerke erreicht. Aufwendige Aufbereitungsanlagen könnten sich ohnehin nur große Unternehmen leisten.
Sommaruga plädierte dafür, einen Bericht zum Thema abzuwarten, bevor die nächsten Schritte definiert werden. Eine verursachergerechte Mitfinanzierung der Maßnahmen sei eine Möglichkeit. Mit der Überweisung des Antrags könnten ihrer Ansicht nach jedoch falsche Erwartungen geweckt werden.
Näheres zu Chlorothalonil aus unserem Spotlight in gwf Wasser|Abwasser 10/2020
Chlorothalonil wurde 1966 von der Diamond Alkali Company (USA) eingeführt als Mittel gegen Pilzbefall bei Pflanzen, hauptsächlich Getreide. In der Schweiz gilt seit Januar 2020 ein Anwendungsverbot. In Deutschland darf das Mittel seit Mai 2020 nicht mehr ausgebracht werden. Für die Wasserqualität sind insbestondere die Metaboliten den Pestizids problematisch, wie Chemiker des Schweizer Forschungsinstituts Eawag bei der Analyse von über 100 Wasserproben feststellten. Weitere Informationen dazu sind in einem Factsheet der Eawag zusammengefasst.