Laut Angaben des BDEW werden in der laufenden Koalitionsverhandlung Überlegungen zur Einführung einer flächendeckenden vierten Reinigungsstufe für Kläranlagen angestellt. Die zusätzlichen Maßnahmen sollen über eine novellierte Abwasserabgabe finanziert werden. Damit würde das Verursacherprinzip mit Blick auf Gewässerverunreinigungen mit Füßen getreten.
Zusätzliche Reinigungsstufen sollen Mehrbelastungen von 20 % erzeugen
Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführung Wasser/Abwasser: „Mit einer Novellierung der Abwasserabgabe müssten Bürgerinnen und Bürger unabhängig vom Einkommen alleine die Kosten für die Einführung zusätzlicher Reinigungsstufen in der Abwasserentsorgung zahlen, obwohl sie für die Herstellung der zu entfernenden Stoffe ursächlich nicht verantwortlich sind. Diese Kosten sind erheblich: Bei einer flächendeckenden Einführung der vierten Reinigungsstufe in Deutschland, wie sie derzeit in den Koalitionsverhandlungen diskutiert wird, können auf die Bürgerinnen und Bürger Mehrbelastungen von bis zu 20 Prozent zukommen. Das wäre zum einen unsozial und bedeutet zum anderen für die Hersteller eine „Lizenz zur Verschmutzung.“
Einträge von für die Gewässer problematischen Stoffen, wie zum Beispiel Arzneimittel stellen die Wasserwirtschaft zunehmend vor Herausforderungen. Ziel müsse es sein, diese Einträge bereits an der Quelle zu minimieren. Dafür müssten Anreize zur Verminderung von Spurenstoffen bei den Herstellern gesetzt werden. Die künftige Bundesregierung solle daher bei der Finanzierung von Reinigungsleistungen auch die Hersteller in die Pflicht nehmen.
Fondmodell zur Umsetzung des Verursacherprinzips liegt bereits vor
Martin Weyand wies darauf hin, dass die Beratungsgesellschaft Mocons von Prof. Dr. Mark Oelmann hierzu das sogenannte Fondsmodell entwickelt hat. Dabei werden die eigentlichen Verursacher von Gewässerbelastungen durch Spurenstoffe berücksichtigt und erhalten Anreize für eine Vermeidung oder Änderung der wassergefährdenden Stoffe. Der hier enthaltene Grundsatz der Herstellerverantwortung ist in Deutschland schon im Kreislaufwirtschaftsgesetz verankert. Insofern müssen Instrumente wie das vorgeschlagene Fondsmodell als erweiterte Herstellerverantwortung auf nationaler und europäischer Ebene etabliert und nicht einseitige Belastungen der Bevölkerung eingeführt werden.
Die Umsetzung des Verursacherprinzips in der Wasserwirtschaft zeigt auch der Bericht des Europäischen Rechnungshofes. Auch die von der EU-Kommission vorgesehene Novellierung der kommunalen Abwasserrichtlinie sieht in den sogenannten „policy options“ die Einführung einer Herstellerverantwortung vor. Das Fonds-Modell wurde von einem Beratungsunternehmen der EU-Kommission als ein zu untersuchendes Modell präsentiert. Das Fondsmodell wird auch als Lösungsansatz für die Umsetzung der Herstellerverantwortung im Wasserbericht der OECD aufgeführt.
Das Beratungsunternehmen Civity rechnet mit durchschnittlichen Gebührenbelastungen von bis zu 17 %. Berechnungen aus Nordrhein-Westfalen und Sachsen zeigen, dass im Einzelfall Mehrbelastungen bis zu 20 %möglich sind.