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Neue Regeln für Phosphorrezyklate und Klärschlammaschen

Die DWA bewertet den Beschluss der Umweltministerkonferenz zur Phosphorrückgewinnung positiv. Ab 2029 wird die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm verpflichtend – doch der Verband warnt vor fehlenden technischen Kapazitäten und fordert deshalb eine praxistaugliche Übergangslösung für Klärschlammaschen. Gleichzeitig soll eine Anpassung der Düngemittelverordnung mehr Rechtssicherheit schaffen, damit Phosphorrezyklate künftig wirtschaftlich in der Landwirtschaft genutzt werden können.

von | 26.05.26

Luftaufnahme einer modernen Wasseraufbereitungsanlage in einer städtischen Kläranlage.
Quelle: Adobe Stock/bilanol

Für aus Klärschlamm zurückgewonnenen Phosphor muss es eine klare Perspektive für eine wirtschaftliche Verwertung geben. Als Düngemittel geeignete Phosphorrezyklate müssen rechtssicher in der Landwirtschaft eingesetzt werden können. Für Klärschlammaschen ohne verfügbare Rückgewinnungsoptionen ist eine befristete, rechtssichere und praxistaugliche Übergangslösung erforderlich. Die Umweltminister der Länder und des Bundes haben auf der Umweltministerkonferenz (UMK) am 8. Mai in Leipzig wichtige Weichen für die Zukunft der Phosphorrückgewinnung gestellt. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V. (DWA) begrüßt den UMK-Beschluss ausdrücklich.

„2029 werden keine ausreichenden Kapazitäten zur Phosphorrückgewinnung zur Verfügung stehen. Der Beschluss der Umweltminister ist ein wichtiger Schritt, um die Umsetzung der Phosphorrückgewinnung realistisch, verlässlich und innovationssicher zu gestalten, wie es die DWA bereits vor einigen Wochen angeregt hat“, betont DWA-Präsident Prof. Uli Paetzel.

Übergangsphase braucht klare Regeln

Die Klärschlammverordnung (AbfKlärV) schreibt ab 2029 die Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm vor. Betreiber größerer Kläranlagensind verpflichtet, den in Klärschlamm oder Klärschlammasche enthaltenen Phosphor technisch zurückzugewinnen oder entsprechende Recyclingwege zu nutzen. Bis 2029 werden hochwahrscheinlich keine ausreichenden technischen Kapazitäten für die flächendeckende Rückgewinnung aus Klärschlamm und Klärschlammaschen zur Verfügung stehen. Darauf weisen auch die Umweltminister im UMK-Beschluss „Phosphorrückgewinnung stärken – Düngemittelverordnung zügig anpassen, um die Phosphorrückgewinnung nach Klärschlammverordnung sicherzustellen“ ausdrücklich hin. Für die daraus resultierende Übergangsphase müssen klare und belastbare Rahmenbedingungen geschaffen werden, die Entsorgungssicherheit gewährleisten und zugleich Investitionen in Monoverbrennungs- und Phosphorrückgewinnungskapazitäten schützen.

Rezyklate rechtssicher nutzbar machen

Besonders wichtig ist aus Sicht der DWA die Aufforderung an das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit, kurzfristig eine rechtssichere und praxistaugliche Übergangslösung für Klärschlammaschen zu schaffen, für die noch keine verfügbare Rückgewinnungsoption besteht. Um die erforderliche Technologiereife und die großtechnische Umsetzung von Anlagen zur Phosphorrückgewinnung insbesondere auch für schadstoffbelastete Aschen zu erreichen, ist es erforderlich, ausgehend von dem in der AbfKlärV vorgesehenen „Start“ der Phosphorrückgewinnung in 2029, eine Übergangsphase vorzusehen, die eine ambitionierte Rückgewinnung mit der technischen Machbarkeit harmonisiert. Die DWA wird hierzu entsprechende Vorschläge in die weitere Diskussion einbringen.

Der UMK-Beschluss bestätigt zentrale Forderungen der DWA. Dazu gehört neben einer praxistauglichen Übergangslösung die zügige Anpassung der Düngemittelverordnung. Hochwertige Phosphorrezyklate und geeignete Klärschlammaschenströme brauchen verlässliche und praktikable rechtliche Rahmenbedingungen, damit sie tatsächlich in den Stoffkreislauf zurückgeführt und als Düngemittel nutzbar gemacht werden können.


Quelle: DWA

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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