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Nachhaltigkeit: Bund kümmert sich um Renaturierung von Bundeswasserstraßen

Der Bund übernimmt nun auch Verantwortung bei der Renaturierung der Bundeswasserstraßen. Dafür wurde das Bundeswasserstraßengesetz geändert. Es ist eine Chance, erstmals wasserwirtschaftliche, verkehrliche und touristische Anforderungen aus einer Hand zu planen.

von | 22.08.21

Der Bund übernimmt nun auch Verantwortung bei der Renaturierung der Bundeswasserstraßen. Dafür wurde das Bundeswasserstraßengesetz geändert. Es ist eine Chance, erstmals wasserwirtschaftliche, verkehrliche und touristische Anforderungen aus einer Hand zu planen.

Die großen Flüsse in Deutschland sind die Lebensadern in der Landschaft mit wichtigen Regulations- und Pufferfunktionen. Ihre intensive Umgestaltung für Schifffahrt und Hochwasserschutz hat die Gewässerökosysteme an die Grenzen ihrer Belastbarkeit gebracht. Die Flüsse müssen wieder naturnäher werden, sie müssen Entwicklungsraum zurückerhalten damit sich ihr ökologischer Zustand nachhaltig verbessert. Mit der Verbesserung ihres Potenzials Wasser in Auen zu speichern würden sie auch wieder mehr zur Klimaanpassung beitragen und widerstandsfähiger gegenüber klimabedingten Veränderungen werden. Dafür setzt sich das Umweltbundesamt u.a. im Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ ein. Zu den Bundeswasserstraßen zählen alle großen Flüsse Deutschlands und einige mehr (auch Kanäle), zum Beispiel Rhein, Mosel, Main, Neckar, Donau, Elbe, Saale, Weser, Oder und Ems.

Ökologische ⁠Gewässerentwicklung

Mit dem neuen Gesetz, das am 9. Juni 2021 in Kraft getreten ist, übernimmt der Bund nun hoheitlich auch solche Aufgaben, die der ökologischen ⁠Gewässerentwicklung⁠ an Bundeswasserstraßen dienen. Damit kann die Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes künftig nicht nur bei Unterhaltungsprojekten, sondern auch beim größeren Ausbau und bei Renaturierungen im Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ in ökologischer Hinsicht aktiv werden und der Jahre währenden Verschlechterung des ökologischen Zustands entgegenwirken.

Dies war bislang aus rechtlicher Sicht nicht möglich. Der Bund war in der Vergangenheit nur für gute Schifffahrtsbedingungen und für den Wasserabfluss an den Bundeswasserstraßen zuständig, nicht aber für Renaturierungsmaßnahmen, die im Verantwortungsbereich der Länder lagen. Diese wiederum sahen den Bund als Verursacher des schlechten Naturzustands der Wasserstraßen auch für die Renaturierung in der Pflicht. Daraus resultierte ein fast völliger Stillstand aller Renaturierungsbemühungen – auf Kosten des Gewässerschutzes.

Renaturierungspotenziale erschließen

Mit dem neuen Gesetz verbindet sich die Erwartung, Renaturierungsmaßnahmen zur Verbesserung der gewässerstrukturellen Bedingungen nun endlich auch an den großen Flüssen in Deutschland durchzuführen. Dafür wollen Bund und Länder effizienter zusammenarbeiten. Als erster Schritt sollten die Maßnahmenprogramme zur Umsetzung der ⁠Wasserrahmenrichtlinie⁠ intensiv genutzt werden, um die Renaturierungspotenziale an den Bundeswasserstraßen erschließen zu können. Langfristig gibt die vom Bundesumweltministerium erarbeitete „Nationale Wasserstrategie“ einen Handlungsrahmen vor, wie Vorsorge für eine nachhaltige Nutzung der Wasserressourcen, gesunde Gewässer, einen funktionsfähigen Wasserhaushalt und den Schutz der Tier- und Pflanzenwelt getroffen werden kann.

Im „Blauen Band Deutschland“ aufeinander abgestimmte Projekte umsetzen

Das Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“ ist eine gemeinsame Initiative vom Bundesumwelt- und Bundesverkehrsministerium, das 2017 mit dem Ziel gestartet ist, einen ⁠Biotopverbund⁠ von nationaler Bedeutung zu schaffen und den Wasserstraßen durch Renaturierung eine neue Entwicklungsperspektive zu geben. Dafür stehen jährlich Mittel in Höhe von 50 Mio. € zur Verfügung. Damit Renaturierungen an Bundeswasserstraßen und ihren Auen langfristig zu einer Verbesserung des ökologischen Gewässerzustands führen, müssen viele Gewässernutzungen und Interessen einbezogen und Renaturierungsmaßnahmen aufeinander abgestimmt werden. Die großen Flüsse müssen dabei als überregionale, ökologische Einheit verstanden werden. Das Umweltbundesamt bringt in dieses Programm die integrative Sicht und seine Fachexpertise aus anderen Umweltbereichen ein. Es engagiert sich somit gemeinsam mit dem Bundesamt für Naturschutz (⁠BfN⁠), der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung, der Bundesanstalt für Gewässerkunde (BfG), der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (⁠BImA⁠) im Blauen Band.

Gewässerschutz an Bundeswasserstraßen endlich voranbringen

In den letzten beiden Jahrhunderten wurden die großen Flüsse in Deutschland für unterschiedliche Nutzungen ausgebaut, begradigt, aufgestaut oder in ihrem Lauf festgelegt. Überschwemmungsflächen wurden vom Fluss abgekoppelt. Sie können deshalb vielen Lebewesen keinen Lebensraum mehr bieten, Nähr- und Schadstoffe nicht mehr zurückhalten und vor Hochwasser schützen. Diese Defizite drücken sich insbesondere im schlechten ökologischen Potenzial der Bundeswasserstraßen aus. Kaum ein Flussabschnitt erreicht die Note „gut“, obwohl diese vor mehr als 20 Jahren, mit Inkrafttreten der EU-Wasserrahmenrichtlinie, zum Ziel wurde. Renaturierungsmaßnahmen, die dem Fluss eigenen Entwicklungsraum zurückgeben können, um so die natürlichen Lebensbedingungen am und im Gewässer zu verbessern, wurden an Bundeswasserstraßen bisher kaum umgesetzt. Dies liegt einerseits an den langfristig geregelten, vielfältigen Nutzungsinteressen – insbesondere für ihre Funktion als Transportweg – und andererseits an der bisherigen Aufteilung von Zuständigkeiten zwischen Ländern und dem Bund.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

Die Elbe bei Coswig (Quelle: Stephan Naumann / UBA)

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