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Kooperationsvereinbarung zur Flussgebietsbewirtschaftung Obere Havel

Eine Kooperationsvereinbarung soll helfen Grundsätze zu vereinbaren, um das Einzugsgebiet Obere Havel abgestimmt zu bewirtschaften.

von | 06.04.23

Eine Kooperationsvereinbarung von Bund und Ländern soll helfen Grundsätze zu vereinbaren, um das Einzugsgebiet Obere Havel zu bewirtschaften.
Bild: Pixabay/jplenio
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06. April 2023 Ι Die für die Wasserwirtschaft zuständigen Ministerien der Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, die Senatsverwaltung Berlin und der Bund, vertreten durch die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt, haben Ende März eine Kooperationsvereinbarung zur „Flussgebietsbewirtschaftung Einzugsgebiet Obere Havel“ unterzeichnet. Diese Vereinbarung folgt einem im vergangenen Jahr beschlossenen Eckpunktepapier und einer Verein­barung zum Daten- und Informationsaustausch.

Flussgebietsbewirtschaftung im Gebiet der Oberen Havel

Mit der vorliegenden Kooperationsvereinbarung wird die bund-länderübergreifende Zusammenarbeit zur gemeinsamen Erarbeitung von Bewirtschaftungs­grundsätzen für die Flussgebietsbewirtschaftung im Gebiet der Oberen Havel von der Müritz bis nach Berlin geregelt. Vereinbart wurde, dass mit Hilfe wasser­wirtschaftlicher Modelle sowohl das aktuelle als auch das künftige Wasserdargebot dem derzeitigen und künftigen Wasserbedarf gegenübergestellt werden soll. Darüber hinaus sollen Möglichkeiten der Flussgebiets­bewirtschaftung im Hinblick auf Mangelsituationen in Stauhaltungen und Seen ermittelt werden. Ziel ist es, auf Basis der Ergebnisse Bewirtschaftungsgrundsätze zu vereinbaren, um das Einzugsgebiet Obere Havel unter Beachtung des Gesamtsystems und der jeweiligen Belange gemeinsam und abgestimmt zu bewirtschaften.

Insbesondere infolge der klimabedingten Auswirkungen mit voraussichtlich sinkenden Wassermengen und einem erhöhten Bedarf an Wasser, beispielsweise für Wasserver- und Abwasserentsorgung sowie für Landwirtschaft und Industrie, ergeben sich neue Anforderungen für die Bewirtschaftung der verfügbaren Wasserressourcen.

Abgestimmte Zusammenarbeit ist notwendig

Die Notwendigkeit einer verstärkten und abgestimmten Zusammenarbeit wurde auch im zu warmen und zu trockenen Jahr 2022 deutlich. Im vergangenen Sommer kam es infolge der langandauernden Niedrigwasser­periode in der Oberen Havel zu Einschränkungen bei verschiedenen Nutzungen, z.B. bei der Wasserver- und Abwasserentsorgung und der Schifffahrt.

Bezüglich der Schifffahrt wurden umfassende und frühzeitige Maßnahmen, wie die Anordnung von Sammelschleusungen oder das Schließen von Wehren ergriffen. Weitere umfangreiche wasserwirtschaftliche Maßnahmen, wie z.B. die Sperrung von Schleusen, Reduzierung der Grundwasseranreicherung oder die Verlagerung der Wasserförderung auf andere Wasserwerke verhinderten etwa ein weiteres Absinken des Wasserstandes in der Stauhaltung Spandau.

Um die hydrologische Situation an der Oberen Havel detailliert zu erläutern und mögliche weitere Maßnahmen abzustimmen, fanden im vergangenen Jahr Arbeitsgespräche zwischen den Ländern und dem Bund statt. Dabei wurden vielfältige Faktoren erörtert, u.a. die Situation in den Seen und Stauhaltungen, zu erwartende Niederschläge und die Auswirkungen möglicher Maßnahmen.

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Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

Eine Kooperationsvereinbarung von Bund und Ländern soll helfen Grundsätze zu vereinbaren, um das Einzugsgebiet Obere Havel zu bewirtschaften. Bild: Pixabay/jplenio

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