Im Rahmen eines Vorgesprächs zu einem möglichen Vermittlungsausschussverfahren bezüglich des Düngegesetzes äußerte sich Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser beim BDEW, wie folgt:
„Aus Gründen des Gewässerschutzes ist eine nachvollziehbare und transparente Bilanzierung der Nährstoffein- und -ausgänge eines Agrarbetriebes notwendig, um verursachergerecht diejenigen Betriebe zu identifizieren, die für eine erhebliche Nitratbelastung von Gewässern und Böden verantwortlich sind. Die Stoffstrombilanzverordnung sollte deshalb zu einem wirksamen Steuerungsinstrument weiterentwickelt werden.“
Gefahr des Verlusts nationaler Handlungsfähigkeit und unzureichende Maßnahmen
Er betonte, dass das Ziel ein Maßnahmenpaket sein müsse, das langfristig planbar ist, um sowohl umweltpolitisch von der EU-Kommission akzeptiert zu werden als auch Verlässlichkeit für die landwirtschaftliche Praxis zu bieten.
Weyand warnte: „Andernfalls besteht die Gefahr, dass bei der aktuellen Evaluierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland die nationale Handlungsfähigkeit gänzlich aus der Hand gegeben wird – mit der Folge, dass neue Anforderungen der EU-Kommission umgesetzt werden müssen. So hat die EU-Kommission bereits angekündigt, 2025 zu evaluieren, wie die Mitgliedstaaten die EU-Nitratrichtlinie zum Schutz der Gewässer umsetzen.“
Darüber hinaus kritisierte er die bisherigen politischen Maßnahmen als unzureichend und verwies auf die Ergebnisse des kürzlich veröffentlichten Nitratberichts 2024:
„So zeigt der kürzlich erschienene Nitratbericht 2024, dass weiterhin 25,6 Prozent der Messstellen des EU-Nitratmessnetzes in Deutschland den von der EU vorgeschriebenen Höchstwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter Grundwasser überschreiten.“