Das Bundesumweltministerium unterstützt und initiiert über die Nationale Klimaschutzinitiative (NKI) mit dem Förderaufruf für investive kommunale Klimaschutz-Modellprojekte wegweisende Investitionsvorhaben im kommunalen Umfeld. Das jüngste der mittlerweile über 60 geförderten Modellprojekte (seit 2016) ist die energetische Sanierung und Optimierung der Kläranlage Gau-Bickelheim der Verbandsgemeinde Wöllstein in Rheinhessen. In den kommenden vier Jahren werden 4,8 Mio. € für die Umstellung der Klärschlammbehandlung auf dieser Anlage aus dem Fördertopf in die Verbandsgemeinde fließen.
Klimaschutz ist eine Gemeinschaftsaufgabe
Rita Schwarzelühr-Sutter, Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesumweltministerium hob bei der Erteilung des Förderbescheids die herausragende Rolle der Kommunen beim Klimaschutz hervor: “Klimaschutz findet oft in Berlin, Brüssel oder jüngst auch in Glasgow statt. Das sind wichtige Gespräche und Entscheidungen, die einen weltweiten Rahmen für unsere Aktivitäten schaffen. Aber hier im Rheinhessischen Hügelland, in der Kläranlage in Gau-Bickelheim, da wird Klimaschutz konkret.”
Blockheizkraftwerk zur Eigenstromversorgung
Mit der Umstellung von simultaner aerober Schlammstabilisierung auf Schlammfaulung wird Eigenstromversorgung mit einem Blockheizkraftwerk erreicht. Außerdem werden die Schlämme von den Kläranlagen Wöllstein und der Betriebskläranlage eines Fleischverarbeitungsbetriebs per Pumpleitungen an die Faulung angeschlossen. Entsorgungspflichtige Fette können so als Co-Fermente zur Energieerzeugung auf der Kläranlage Gau-Bickelheim eingesetzt werden. Das steigert den Gasertrag. In den Medien- oder Infrastrukturgräben, die die drei Kläranlagen verbinden, werden neben den Leitungen für Klärschlamm, Klärgas und Filtratwasser auch Kommunikationskabel verlegt. Das steuert die Anlage optimal und effizient.
Neue Bewerbungsmöglichkeiten im kommenden Frühjahr
Seit 2016 hat das Bundesumweltministerium im Rahmen des Förderaufrufes bundesweit rund 60 Klimaschutz-Modellprojekte gefördert. Zusammen entspricht das einem Fördervolumen von etwa 160 Millionen Euro. Vom 1. März bis 30. April 2022 können Kommunen erneut innovative Projektskizzen einreichen. Die besten Projekte werden in einem wettbewerblichen Verfahren ausgewählt. Dann können die Städte, Gemeinden und Landkreise wieder Anträge stellen.