Ziele der EU-DWD [1] sind, hohe Trinkwasserqualität, Vertrauen in Materialien und Produkte sowie Rechtssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten. Die Umsetzung ist jedoch komplex und die Zeitpläne aufgrund der langen Zertifizierungsprozesse und teilweise vorhandenen Lücken und Widersprüche in den EU-Rechtsakten unrealistisch. Es sind Nachjustierungen erforderlich, um eine sichere und kostengünstige Trinkwasserversorgung nicht zu gefährden.
Nationale Übergangsregelungen
Deutschland hat mit der novellierten Trinkwasserverordnung [2] und den materialspezifischen Bewertungsgrundlagen (BWGL) des Umweltbundesamts [3] eine nationale Übergangsregelung geschaffen. Produkte, die bis Ende 2026 eine Konformitätsbestätigung nach BWGL erhalten, müssen erst bis Ende 2032 nach dem neuen europäischen Verfahren zertifiziert werden.
Die BWGL-Anforderungen entsprechen zu großen Teilen bereits dem europäischen Vorgehen, die Prüfverfahren sind jedoch deutlich aufwendiger und bürokratischer geworden. Noch nicht alle Verfahren sind abgeschlossen, sodass ab 2027 ein Rückgang zugelassener Produkte und damit Planungsunsicherheit drohen.
Einige EU-Mitgliedstaaten wie Belgien und Griechenland haben keine eigenen Übergangsregelungen festgelegt. Dort gelten die EU-Anforderungen bereits ab Januar 2027 vollständig – obwohl bislang kaum Produkte nach dem neuen europäischen System zugelassen wurden. Damit fehlen diesen Ländern formal regelkonforme Produkte für den Trinkwassereinsatz, was Infrastrukturprojekte bremsen und letztendlich die Versorgungssicherheit gefährden kann.
Europäische Positivlisten
Kern des neuen Systems sind von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) verwaltete „Europäische Positivlisten“. Sie legen fest, welche Ausgangsstoffe, Zusammensetzungen und Bestandteile für Produkte mit Trinkwasserkontakt verwendet werden dürfen.
Die aktuellen Listen beruhen im Wesentlichen auf nationalen Positivlisten, die die Mitgliedstaaten bis Juli 2021 gemeldet haben. Spätere Ergänzungen fehlen ebenso wie zahlreiche Inhaltsstoffe neuerer Produkte. Dadurch können viele in den letzten fünf Jahren entwickelte Materialien mit in dieser Zeit ergänzten Inhalten derzeit kein europäisches Trinkwasserzertifikat erhalten.
Problematisch ist auch, dass in den Positivlisten wichtige Stoffe wie bestimmte Glasfasern (SiO2) noch nicht erfasst sind. Ihre Aufnahme wird voraussichtlich mindestens ein Jahr dauern. Zusätzlich sieht die ECHA Ablaufdaten für Einträge vor. Hersteller müssen diese Fristen im Blick behalten und rechtzeitig Verlängerungen beantragen – unter Einhaltung der strengen Geheimhaltungsanforderungen zwischen Herstellern und Prüflaboren. Fehlt nur ein Glied in der Lieferkette, sind ganze Produktzulassungen gefährdet.
Vor Ort hergestellte Produkte
Besonders herausfordernd ist die Situation für vor Ort hergestellte Produkte oder Bauwerke, die erst auf der Baustelle entstehen. Nach aktueller Auslegung kann nur das jeweils konkrete Endprodukt bzw. Bauwerk EU-zertifiziert werden. Produkte, die nach dem 31. Dezember 2026 eingebaut werden, gelten als „neu“, und die Übergangsregelungen greifen nicht. Wasserversorger und Industrie kritisieren, dass bewährte Verfahren blockiert würden.
Die Europäische Kommission hat pragmatische Lösungen in Aussicht gestellt. Vorgesehen sind Zwischenproduktzertifizierungen für eingesetzte Verfahren bzw. Produkte, die den europäischen Zulassungsanforderungen entsprechen. Zusätzlich wird eine Zertifizierung des Einbauunternehmens für die Anwendung des Verfahrens empfohlen. Die Einbauunternehmen sollen für das jeweilige Endprodukt Konformitätserklärungen abgeben, auf deren Basis Zertifizierungsstellen ein EU-Zertifikat für das konkrete Bauwerk ausstellen können.
BGT vernetzt auf europäischer Ebene
Der Bundesverband grabenlose Technologien e. V. (BGT) ist seit Juni 2026 Mitglied der European Drinking Water (EDW). In diesem Netzwerk bringt der Verband gezielt die Anforderungen grabenloser und innerhäuslicher Verfahren in die Weiterentwicklung der harmonisierten Trinkwasserzulassungen ein.
Als EDW-Mitglied kann der BGT aktuelle Entwicklungen frühzeitig aufgreifen und Erfahrungen aus der Praxis in europäische Diskussionen einbringen. Gemeinsam mit Partnern begleitet der Verband Fachveranstaltungen, bei denen neue Anforderungen, offene Fragen und Lösungswege mit Herstellern, Netzbetreibern, Behörden und Zertifizierungsstellen diskutiert werden. Die gewonnenen Erkenntnisse fließen direkt in die Verbandsarbeit und den Dialog mit europäischen Entscheidungsträgern ein.
Fazit
Die Trinkwasserinfrastruktur muss hygienisch einwandfreies Wasser zuverlässig, wirtschaftlich und flächendeckend bereitstellen. Unsicherheiten bei Zulassungen gefährden dieses Ziel, verzögern Projekte und schaffen Rechtsrisiken. Bewährte Produkte und Verfahren sowie Innovationen dürfen nicht ohne zwingenden Grund blockiert werden.
Der BGT setzt sich daher national und auf europäischer Ebene für praxistaugliche, rechtssichere Zulassungsverfahren ein, die hohen Hygieneschutz mit praxistauglichen Prozessen für alle Beteiligten verbinden.
Quellen:
[1] Europäisches Parlament und Rat der Europäischen Union: Richtlinie (EU) 2020/2184 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16.12.2020 über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch. Amtsblatt der Europäischen Union, L 435/1. Europäische Union
[2] Bundesministerium für Gesundheit (Deutschland): Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (Trinkwasserverordnung – TrinkwV). 24.06.2023. Website Bundesgesundheitsministerium
[3] Umweltbundesamt (UBA Deutschland): Hygienische Anforderungen an Materialien und Werkstoffe im Kontakt mit Trinkwasser – Bewertungsgrundlagen und Leitlinien. Website UBA
Autorin:
Dr. Susanne Leddig-Bahls, Vorstandsvorsitzende
Bundesverband grabenlose Technologien e. V.
office@grabenlos.de










