Hamburg Wasser wird den Rechtsstreit zur Förderung von Grundwasser in der Nordheide beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg fortführen. Der Wasserversorger hat Berufung beim Verwaltungsgericht der Hansestadt eingelegt. Dieses hatte am 11. Oktober in erster Instanz geurteilt, dass die vom Landkreis Harburg erteilte „gehobene Erlaubnis“ über eine jährliche Förderung von 16,1 Mio. Kubikmeter Grundwasser zulässig sei. Hamburg Wasser hatte zuvor auf die einzige rechtssichere Gestattungsform der „Bewilligung“ und eine Fördermenge von 18,4 Mio. Kubikmeter gedrungen. Nach umfassender Prüfung der Urteilsbegründung haben sich für den Wasserversorger keine neuen Gesichtspunkte ergeben und der Versorger hält daher an seiner bisherigen Rechtsauffassung fest. Ein sicheres Wasserrecht ist für die elementare Aufgabe der öffentlichen Wasserversorgung unabdingbar. Aus Sicht von Hamburg Wasser trägt das Urteil aus erster Instanz diesem Umstand nicht ausreichend Rechnung, da das Unternehmen zunehmend vor der Herausforderung steht, die Trinkwasserversorgung bei steigenden Verbrauchsmengen und Nutzungskonkurrenzen sicherzustellen.
Ingo Hannemann, Geschäftsführer von Hamburg Wasser, sagt: „Mit der Wasserförderung in der Nordheide stehen wir in der Verantwortung, mehr als 300.000 Menschen im Hamburger Westen und in Heimfeld im Süden der Stadt verlässlich mit Trinkwasser zu versorgen. Für diese Aufgabe benötigen wir eine hinreichende rechtliche Grundlage. Aus unserer Sicht kann dies nur eine Bewilligung sein. Eine davon abweichende Gestattungsform wäre ein kritisches Signal für die gesamte Branche.“
Hintergrund:
Anfang Oktober hat das Verwaltungsgericht Lüneburg über die wasserrechtliche Gestattung, die Hamburg Wasser im Jahr 2019 vom Landkreis Harburg zur Förderung von Grundwasser aus der Nordheide erhalten hat, verhandelt. Neben Hamburg Wasser haben fünf weitere Parteien, darunter ein Umweltverband und mehrere Grundstückseigentümer, gegen die sogenannte gehobene Erlaubnis geklagt. Die Klagen aller Parteien wurden abgewiesen.
Der Wasserversorger hatte gegen den wasserrechtlichen Bescheid des Landkreises Harburg geklagt. Aus Sicht des Unternehmens schränken die Vorgaben des Landkreises Harburg die Versorgungssicherheit Hamburgs unverhältnismäßig stark ein. Zwar hat das Gericht die Versorgungssicherheit als wichtigen Punkt bestätigt, dennoch räumte es dem Landkreis Ermessensspielräume in Bezug auf die Gestattungsform sowie die Menge ein und wies die Klage ab. Die anderen Kläger hatten Auswirkungen der Grundwasserförderung auf die Natur bzw. Einschränkungen für ihre eigene wirtschaftliche Nutzung von Flächen in der Nordheide befürchtet. Diese Klagen wurden nach umfassender Anhörung diverser Gutachter als unbegründet abgewiesen. In der Urteilsbegründung betonte das Gericht, dass das von Hamburg Wasser gewählte Modell zur Ermittlung möglicher Umweltauswirkungen auch unter Berücksichtigung der zugrunde gelegten Klimadaten nicht zu beanstanden sei und dass das vom Wasserversorger gewählte Verfahren zur Ermittlung der Umweltverträglichkeit überzeugend sei. Das Gericht verwies in diesem Zusammenhang auf einen Vertreter des Geologischen Landesdiensts Niedersachsen, der im Rahmen des Prozesses als sachverständiger Zeuge vernommen worden war und die genannten Punkte bestätigt hatte.