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Gülle-Unfall in Kotten: Umweltalarm und Kontamination der Neyetalsperre

Am 7. September 2024 führte ein massiver Gülleeintrag aus einem landwirtschaftlichen Betrieb in Kotten (Märkischer Kreis) zu einer erheblichen Gewässerverunreinigung der Neyetalsperre, während die zuständigen Behörden umgehend Maßnahmen ergriffen, um die Ausbreitung des Schadens zu begrenzen und die Trinkwasserversorgung zu sichern.

von | 10.09.24

Am Sonntagmorgen, den 08. September 2024, erfolgten weitere Probenahmen am Zulauf der Neyetalsperre.
Quelle:Adobestock/DWX

Von einem landwirtschaftlichen Betrieb in Kotten, gelegen im Märkischen Kreis, sind mehrere hundert Kubikmeter Gülle in einen Nebenarm der Neye geflossen, was zu einer Kontamination der Neyetalsperre führte. Die Umweltbehörden sowohl des Oberbergischen Kreises als auch des Märkischen Kreises, zusammen mit dem Wupperverband, nahmen unverzüglich die Ermittlungen auf, um das Ausmaß des Schadens zu bestimmen. Dabei wurde festgestellt, dass die Trinkwasserversorgung nicht in Gefahr ist.

Sichtbare Trübung und auffälliger Geruch

Die Technischen Betriebe Remscheid (TBR) meldeten am Samstag, den 7. September, gegen 19 Uhr der Rufbereitschaft des Umweltamtes des Oberbergischen Kreises einen möglichen Schadenseintrag in einen Nebenarm der Neye (Neye II). Dies geschah, nachdem Anwohner den Revierförster über einen auffälligen Geruch und eine sichtbare Trübung in den Neye-Zuläufen informiert hatten. Der Nebenarm Neye II verläuft auf einer Strecke von etwa 2,5 Kilometern und bildet die Grenze zwischen dem Oberbergischen und dem Märkischen Kreis.

Umgehend wurde ein Vor-Ort-Termin angesetzt, an dem neben der Rufbereitschaft des Umweltamtes des Oberbergischen Kreises auch Vertreter der TBR und des Wupperverbandes, der Betreiber der Neyetalsperre, teilnahmen. Während dieses Termins wurde eine erhebliche Menge Gülle in dem betroffenen Gewässer festgestellt, woraufhin Boden- und Wasserproben entnommen wurden. Die starke Verunreinigung führte, ähnlich wie bereits im Jahr 2015, erneut zu einem Fischsterben in den Neyezuläufen. Die verendeten Fische wurden eingesammelt.

Umweltalarm und Untersuchungsergebnisse

Der Oberbergische Kreis löste einen Umweltalarm aus, informierte die Untere Wasserbehörde des Märkischen Kreises und bat um Unterstützung, da der Ursprung der Verunreinigung auf der Seite des Märkischen Kreises vermutet wurde. Die anschließenden Untersuchungen ergaben, dass von einem landwirtschaftlichen Betrieb in Halver mehrere hundert Kubikmeter Gülle in den Nebenarm der Neye gelangt waren. Der genaue Zeitpunkt des Vorfalls bleibt unklar. Die Untere Wasserbehörde des Märkischen Kreises stellte fest, dass ein Regenrückhaltebecken auf dem Betriebsgelände nicht mehr funktionsfähig war. Dem Landwirt wurden sofortige Maßnahmen auferlegt, um das Becken wieder instand zu setzen und durch zusätzliche Sicherungsmaßnahmen, wie beispielsweise Wälle und Gräben, einen weiteren Gülleeintrag in die Gewässer zu verhindern.

Auf Anordnung des Oberbergischen Kreises wurde eine Wasserprobe am Zulauf der Neyetalsperre entnommen, und der Zufluss zu den ehemaligen Fischteichen im Seitenarm der Neye II wurde geschlossen. Die Neyetalsperre steht zudem über einen Stollen in Verbindung mit der benachbarten Bever-Talsperre. Auch diese Leitung wurde geschlossen, sodass derzeit kein Wasser aus der kontaminierten Neyetalsperre in die Bever-Talsperre gelangt. Ebenso wurde die Überleitung von der Neyetalsperre zur Eschbachtalsperre geschlossen. Die Trinkwasserversorgung bleibt auch weiterhin nicht gefährdet. Zudem wurde die Talsperre zum Unterlauf hin abgeriegelt, sodass kein Wasser aus der Neyetalsperre in den Bachlauf unterhalb der Talsperre abgegeben wird.

Am Sonntagmorgen wurden weitere Proben am Zulauf der Neyetalsperre entnommen, jedoch liegen die Ergebnisse zur genauen Beeinträchtigung der Wasserqualität noch nicht vor. Zum Zeitpunkt der Begutachtung wurde kein weiterer akuter Schadstoffeintrag in das Gewässer festgestellt. Die Neyezuläufe und die Neyetalsperre werden nun in regelmäßigen Abständen durch ein vom Talsperrenbetreiber beauftragtes Labor überwacht. Nach der Auswertung der Untersuchungsergebnisse wird entschieden, welche weiteren Schritte unternommen werden müssen.


Originalpublikation: Gemeinsame Pressemitteilung des Märkischen Kreises, des Wupperverbands, der Technischen Betriebe Remscheid und des Oberbergischen Kreises vom 09.09.2024

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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