Die Giftmülldeponie „Stocamine“ bei Wittelsheim, Elsass darf nicht versieglt werden. Dies entschied das Verwaltungsgericht in nancy am 15. Oktober 2021. Die dort eingelagerten Giftstoffe sind zu bergen und ein fachgerechter Umgang mit den Stoffen ist zu gewährleisten. So soll die drohende Verunreinigung des Grundwasserreservoirs im Elsass verhindert werden.
Einsickerndes Grundwasser könnte die gefährlichen Giftstoffe aus der Lagerstätte austragen und die nördlich gelegenen Wasserversorgungen langfristig gefährden. Betroffen wäre in wenigen Jahrzehnten das Trinkwasser für Menschen in Colmar, Sélestat, Straßburg, Hagnau und weiteren Orten. Umweltorganisationen und politische Kräfte hatten gegen die Entscheidung der Präfektur, die Abfälle einzubetonieren und auf unbestimmte Zeit in der ehemaligen Kalimine zu belassen, geklagt.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der Betreiber der Stocamine hat zwei Monate Zeit, diese Entscheidung beim Staatsrat, dem obersten Gericht in Paris, durch Einspruch anzufechten. Für den Fall eines Einspruchs hofft die Arbeitsgemeinschaft Wasserwerke Bodensee-Rhein (AWBR) auf eine Bestätigung des Urteils aus Nancy.
Historie der Deponie
1999 wurde die ehemalige Kalimine als Lager für gifitge Abfälle in Beitrieb genommen. Umweltschützer und Bürgerinitiativen protestierten. Die Anlage wurde 2002 geschlossen, nachdem es zu einem Brand in 535 m Tiefe kam. Schäden an der Tragestruktur und Missstände bei Betrieb und Sicherheit wurden festgestellt. Derzeit lagern dort noch ca. 42.000 Tonnen Giftmüll mit Arsen, Zyankali, Quecksilber und weiteren Risikostoffen. Von der Präfektur, die eine Versiegelung genehmigt hatte, wurde argumentiert, dass eine Bergung riskanter sei als sie mit Beton einzuschließen. Die AWBR, Umweltorganisationen und der Oberrheinrat haben sich immer gegen diese Variante ausgesprochen. Unklar ist, ob der Betreiber MDPA über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um zukünftig die Sicherheit des Lagers zu gewährleiten. Hier erhalten Sie einen Einblick in die Mine.