
Gewässer auf dem Gebiet der Stadt Halver, die zukünftig durch den Ruhrverband unterhalten werden. (Quelle: Ruhrverband)
Die Unterhaltung der meisten Fließgewässer in Halver liegt künftig beim Ruhrverband. Bürgermeister Armin Kibbert und der Vorstandsvorsitzende des Ruhrverbands, Prof. Christoph Donner, haben am 21. Januar 2026 eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnet. Vorbehaltlich der Zustimmung des Umweltministeriums übernimmt der Ruhrverband zum 1. Februar 2026 die Verantwortung für die Gewässerunterhaltung im Stadtgebiet. Konkret geht es um rund 120 Kilometer Fließgewässer. Etwa 20 Kilometer davon unterliegen den Berichtspflichten der EU-Wasserrahmenrichtlinie. Gewässer, die zum Einzugsgebiet des Wupperverbands gehören, sind von der Vereinbarung ausgenommen.
Der Rat der Stadt Halver hatte dem Schritt bereits am 7. Juli 2025 einstimmig zugestimmt. Auch die Verbandsversammlung des Ruhrverbands gab am 19. Dezember 2025 grünes Licht. Für die Stadt Halver bedeutet der Aufgabenübergang vor dem Hintergrund des Fachkräftemangels eine deutliche Entlastung. Die Gewässerunterhaltung in Halver ist damit langfristig gesichert und rechtssicher organisiert. Zudem fallen für die hoheitlichen Leistungen des Ruhrverbands keine Umsatzsteuern an, und Fördermittel für Gewässerentwicklungsmaßnahmen können weiterhin in vollem Umfang genutzt werden.
Übernahme der Gewässerpflege bringt Vorteile
Der Ruhrverband bringt seine wasserwirtschaftliche Fachkompetenz gebündelt ein: er bewertet den Zustand der Gewässer, plant und koordiniert Maßnahmen zu deren ökologischer Entwicklung und berücksichtigt dabei die Aspekte des Hochwasserschutzes. In enger Abstimmung mit der Stadt Halver entsteht so ein integriertes Flussgebietsmanagement, das ökologische Verbesserungen mit wirtschaftlicher Effizienz verbindet. Davon profitieren auch die Bürgerinnen und Bürger: Gewässer werden aufgewertet, und Hochwasserrisiken können langfristig reduziert werden.
Hintergrund
Nach dem Landeswassergesetz sind Kommunen für die Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung zuständig. Das Ruhrverbandsgesetz und das Landeswassergesetz erlauben dem Ruhrverband, diese Aufgabe zu übernehmen, sofern sich Kommune und Verband einig sind und die Aufsichtsbehörde zustimmt. Mit der jetzt unterzeichneten Vereinbarung macht die Stadt Halver von dieser Möglichkeit Gebrauch.










