26. Juni 2024 ǀ Der EU-Rat hat ein Verhandlungsmandat zur Aktualisierung der Wasserrahmenrichtlinie beschlossen, um die Schadstoffbelastung in Oberflächengewässern und Grundwasser zu reduzieren und somit die Wasserqualität in Europa zu verbessern.
Das Mandat des Rates sorgt für ein ausgewogenes Verhältnis zwischen ambitionierten Zielen der EU-Wasserpolitik und der Flexibilität der Mitgliedstaaten bei der Umsetzung der wasserrechtlichen Vorgaben, wobei es faire Wettbewerbsbedingungen gewährleistet und den Verwaltungsaufwand reduziert.
„Der Rat hat heute einen weiteren wichtigen Schritt zur Verbesserung der Wasserqualität in Europa unternommen. Die Verringerung von Schadstoffen und die Ausweitung der Überwachung auf neue Stoffe wie ewige Chemikalien oder Arzneimittel in Oberflächengewässern und im Grundwasser sind für den Schutz der menschlichen Gesundheit und unserer Ökosysteme von entscheidender Bedeutung.“ sagte Alain Maron, Minister der Regierung der Region Brüssel-Hauptstadt für klimabedingten Wandel, Umwelt, Energie und partizipative Demokratie.
Aktualisierte Liste der Wasserschadstoffe
Der Vorschlag aktualisiert die Liste der Wasserschadstoffe durch die Aufnahme neuer Schadstoffe sowie entsprechender Qualitätsnormen für bestimmte per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS), Arzneimittel und Pestizide.
Ewige Chemikalien (PFAS)
PFAS, eine umfangreiche Gruppe von „ewigen Chemikalien“, kommen in Kochgeschirr, Bekleidung, Möbeln, Feuerlöschschaum und Körperpflegeprodukten vor. Die Mitgliedstaaten stimmten zu, den Vorschlag der Kommission zur Festlegung von Umweltqualitätsnormen für 24 PFAS in Oberflächengewässern zu übernehmen.
Pestizide
Der Vorschlag der Kommission zur Einführung von Qualitätsnormen für nicht relevante Pestizidmetaboliten wurde vereinfacht. Zusätzlich verpflichtete der Rat die Kommission, eine Liste bekannter Pestizide zu erstellen, die deren Relevanz bewertet.
Arzneimittel
Die Mitgliedstaaten stimmten zu, den Vorschlag der Kommission zur Auflistung bestimmter Arzneimittel, darunter Schmerzmittel, entzündungshemmende Medikamente und Antibiotika, beizubehalten. Das Verhandlungsmandat sieht zudem einen stufenweisen Ansatz vor, wenn sich zeigt, dass zum Schutz des Ökosystems strengere Qualitätsnormen erforderlich sind.
Neue Ansätze zur Fortschrittsmessung und Überwachung in der Wasserrahmenrichtlinie
Gemäß der Wasserrahmenrichtlinie müssen die Mitgliedstaaten ihre Bewirtschaftungspläne für Einzugsgebiete vorlegen und den Zustand ihrer Wasserkörper berichten. Der derzeitige „One out-all-out“-Grundsatz bedeutet, dass alle ökologischen und chemischen Indikatoren den EU-Qualitätsnormen entsprechen müssen.
Dieser Grundsatz erschwert es jedoch, den Gesamterfolg zu zeigen. Daher haben die Mitgliedstaaten vereinbart, dass die Kommission auf EU-Ebene Indikatoren zur einheitlichen Messung der Fortschritte festlegt, auch wenn nicht alle Qualitätsnormen erfüllt werden.
Um die Mitgliedstaaten zu unterstützen, sieht das Verhandlungsmandat Zwischenberichte, neue Überwachungstechniken einschließlich Fernerkundung und die Möglichkeit zur Einrichtung einer EU-weiten Überwachungsstelle vor. Die Mitgliedstaaten haben auch das Konzept der Verschlechterung des Zustands eines Wasserkörpers präzisiert: Kurzfristige Auswirkungen von Aktivitäten ohne dauerhafte Folgen oder bereits bestehende lokale Verlagerungen von Verschmutzungen innerhalb oder zwischen Wasserkörpern gelten nicht als Verschlechterung, solange sie nicht zu einer allgemeinen Zunahme der Verschmutzung führen.
Neue Regelungen und Zeitrahmen für Grundwasser und Oberflächengewässer
Das Verhandlungsmandat bezüglich Grundwasserstoffe, die als national bedeutend eingestuft werden, beschränkt den Anwendungsbereich auf synthetische Stoffe und legt EU-weite Werte fest. Die Mitgliedstaaten haben bis 2039 Zeit, um einen guten chemischen Zustand des Grundwassers zu erreichen, da dieses in vielen Ländern die Hauptquelle für Trinkwasser ist.
Um die Anforderungen an PFAS im Grundwasser an die Trinkwasserrichtlinie anzupassen, sieht das Verhandlungsmandat vor, dass Qualitätsnormen für 20 PFAS festgelegt werden, darunter spezifische Normen für die vier problematischsten PFAS.
Das Mandat führt einen obligatorischen „Beobachtungslistenmechanismus“ für Grundwasser ein, ähnlich dem bereits bestehenden Mechanismus für Oberflächengewässer. Der Rat hat betont, dass Mikroplastik und antimikrobielle Resistenzgene erst nach Einführung harmonisierter Überwachungs- und Bewertungsnormen in die Beobachtungsliste aufgenommen werden.
Im Verhandlungsmandat betonten die Mitgliedstaaten, dass die Aktualisierung der Liste der relevanten Schadstoffe für Oberflächengewässer und Grundwasser durch Rechtsakte erfolgen muss, die im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren verabschiedet werden sollen, anstatt dies durch delegierte Rechtsakte der Kommission zu regeln, wie es im ursprünglichen Vorschlag vorgesehen war. Das Mandat ermöglicht den Mitgliedstaaten, die Richtlinie innerhalb von zwei Jahren umzusetzen, anstatt der ursprünglich von der Kommission vorgeschlagenen 18 Monate.
Nach dieser Einigung über das Verhandlungsmandat kann der Ratsvorsitz Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über den endgültigen Text aufnehmen.
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