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EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) final verabschiedet

Am 5. November 2024 hat der EU-Ministerrat die neue Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) final beschlossen. Die Verbände der Wasserwirtschaft in Deutschland werten diesen Schritt als umweltökonomischen Meilenstein – dessen Umsetzung aber mit Investitionen in Milliardenhöhe verbunden sein wird.

von | 06.11.24

Die Umsetzung von KARL erfordert Investitionen in Milliardenhöhe
© Sepia100 / AdobeStock

Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) begrüßt die Verabschiedung der KARL ausdrücklich. Die bisher gültige Abwasserrichtlinie ist mittlerweile über 30 Jahre alt. Eine Anpassung der kommunalen Abwasserbehandlung und des Gewässerschutzes an aktuelle Herausforderungen, wie durch Arzneimittelrückstände und zu hohe Nährstoffeinträge, waren überfällig.

Hersteller von Pharma- und Kosmetikprodukten müssen zahlen

Ingbert Liebig, Hauptgeschäftsführer des Verbands Kommunaler Unternehmen (VKU) schätzt die Umsetzung der neuen Richtlinie als ambitioniert, aber machbar ein. Im Juli dieses Jahres hatte der VKU eine Studie veröffentlicht, nach der die flächendeckende Einführung der vierten Reinigungsstufe in Deutschland knapp 9 Mrd. Euro kosten soll. Wenn 80 % der Kosten zukünftig von der Pharma- und Kosmetikbranche beigesteuert werden, entlastet das die Abwasserwirtschaft gewaltig.

„Die gesetzliche Regelung, Arzneimittel- und Kosmetikhersteller an den Kosten einer weiteren vierten Reinigungsstufe in Kläranlagen zu beteiligen, folgt dem einfachen Prinzip, dass diejenigen, die Gewässerverunreinigungen verursachen, auch finanziell zu ihrer Beseitigung beitragen sollen. Dabei müssen sich die Hersteller zukünftig mit mindestens 80 Prozent der Kosten für die Errichtung und den Betrieb der vierten Reinigungsstufen beteiligen“, erklärt Liebig.

Die Tatsache, dass auch jene Hersteller, die ihre Kosmetik- oder Pharmaprodukte auf den europäischen Markt bringen, aber außerhalb der EU produzieren, an den Kosten beteiligt werden sollen, mache klar, dass die Abwasserentsorgung keinen Wettbewerbsnachteil für die europäischen Produktionsstandorte schaffe.

Unbeliebt: der deutsche Sonderweg für Phosphor und Stickstoff

KARL regelt nicht nur die Eliminierung von Spurenstoffen wie Rückständen von Arzneimitteln und Kosmetika, sondern die neue Richtlinie enthält auch strengere Vorgaben für die Entfernung von Stickstoff und Phosphor aus dem Abwasser. Angesichts der gewaltigen Aufgabe, die sich durch KARL für die Wasserbranche ergibt, fordert Dr. Lisa Broß, Sprecherin der DWA-Bundesgeschäftsführung:

„Wichtig ist jetzt eine pragmatische nationale Umsetzung mit Augenmaß. Die Branche braucht Planungs- und Rechtssicherheit. Nationale Verschärfungen müssen unbedingt vermieden werden, der deutsche Sonderweg bei der Überwachung der Ablaufwerte für Phosphor und Stickstoff muss beendet werden“.

Auch der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) begrüßt die Entscheidung des EU-Ministerrats und gibt in seiner Stellungnahme Vorschläge für die Umsetzung in nationales Recht. Unter anderem fordert auch der BDEW die Abschaffung der qualifizierten Stichprobe zur Überwachung von Stickstoff und Phosphor.  Maßnahmen zur Einhaltung der neuen Grenzwerte für Stickstoff und Phosphor sollten bei den betroffenen Unternehmen in die Umsetzung der vierten Reinigungsstufe integriert werden.

Energieeffizienz und Klimaneutralität

Nicht nur die Entfernung von Spurenstoffen aus der Pharma- und Kosmetikindustrie und die weitergehende Elimination von Stickstoff und Phosphor werden in der KARL neu geregelt. Die Richtlinie adressiert auch die Themen Energieeffizienz und Klimaneutralität. Darauf legt die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft e.V. (AöW) großen Wert. Die AöW fordert klare Strategien und eine enge Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern in Deutschland, um praktikable und verhältnismäßige Maßnahmen zur Umsetzung von KARL zu gewährleisten.

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