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EU-Kommunalabwasserrichtlinie: gefährdet die erweiterte Herstellerverantwortung die Arzneimittelverfügbarkeit?

In der neuen EU-Kommunalabwasserrichtlinie (KARL) stehen erstmalig Pharma- und Kosmetikhersteller in der Pflicht, einen großen Teil der Kosten für den Bau und den Betrieb der so genannten 4. Reinigungsstufen auf Kläranlagen zu tragen. Dagegen haben mehrere Pharmaunternehmen und Pharma Deutschland geklagt und gedroht, bestimmte Medikamente vom Markt zu nehmen. Die Deutsche Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM) befürchtet eine Versorgungskrise für Patientinnen und Patienten.

von | 10.06.25

Metformin gehört zu den "Essential Drugs" gemäß WHO.
Dzmitry /AdobeStock

Die erweiterte Herstellerverantwortung gemäß KARL bedeutet, dass Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetika mindestens 80 % der Bau- und Betriebskosten für die 4. Reinigungsstufen auf Kläranlagen zu tragen haben. Wie die DEGAM mitteilte, drohen Arzneimittelhersteller damit, verschiedene Medikamente vom Markt zu nehmen, weil sie unter diesen Bedingungen nicht mehr wirtschaftlich hergestellt werden könnten. Betroffen wären insbesondere Metformin, das Antibiotikum Amoxicillin und das Brustkrebsmedikament Tamoxifen.

Leitliniengerechte Versorgung in Gefahr

„Wenn die Pharmahersteller ihre Drohung wahrmachen, wird es zu einer echten Versorgungskrise kommen. Die betreffenden Arzneimittel gehören zu den von der WHO definierten ‚Essential Drugs‘, ohne die eine leitliniengerechte Therapie in Zukunft nicht mehr möglich wäre“, warnt Prof. Martin Scherer, Präsident der DEGAM. „Als wissenschaftliche Fachgesellschaft ist es unsere Aufgabe, auf die absehbare Verschlechterung in der medizinischen Versorgung hinzuweisen und alle Beteiligten aufzufordern, hier sinnvolle Lösungen zu entwickeln. Die beiden Rechtsgüter ‚Gewässerschutz‘ und ‚Verfügbarkeit von Arzneimitteln‘ dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden.“

Die sich durch KARL ergebende Kostenbelastung trifft insbesondere Generika-Hersteller, da deren Preise reguliert sind und die zusätzlichen Kosten nicht weitergegeben werden können. Dazu gehört beispielsweise Metformin, ein Medikament zur Behandlung von Typ 2-Diabetes.

„Wir weisen in aller Deutlichkeit darauf hin, dass ein Wegfall von Metformin nicht nur eine Kostensteigerung zur Folge hätte, sondern auch die Qualität der medizinischen Versorgung verschlechtert. Die Nebenwirkungen können stärker ausfallen, auch die Therapietreue wird sinken, wenn nur noch Medikamente, die gespritzt werden müssen, verfügbar sind“, kommentiert Dr. Günther Egidi, Präsidiumsmitglied der DEGAM.

Gesundheits- und Umweltschutz ausbalancieren

Die DEGAM sieht die Gesundheitspolitiker:innen in die Pflicht, wenn es darum geht, die negativen Auswirkungen für Patient:innen zu verhindern, ohne den Umweltschutz aus den Augen zu verlieren.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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