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Erftverband weiht neuen Gewässerverlauf in Erftstadt-Gymnich ein

Die Bauarbeiten an der Erft-Verlegung sind nach über einem Jahr fast vollständig abgeschlossen. Am 23. Oktober feierte der Erftverband gemeinsam mit Politik und Öffentlichkeit die Umleitung der Erft in ihr neues Gewässerbett in Erftstadt-Gymnich.

von | 29.10.25

Feierlicher Countdown beim Umschluss der Erft in Erftstadt-Gymnich: (v. l. n. r.): Prof. Heinrich Schäfer (Erftverbandsvorstand), Patrick Morgen (Ortsbürgermeister Gymnich), Oliver Krischer (Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen), Bernhard Ripp (stellv. Landrat des Rhein-Erft-Kreises), Dirk Schulz (Tech. Beigeordnete der Stadt Erftstadt)
Quelle: Erftverband

Am 23. Oktober gegen 10 Uhr fand der sogenannte Umschluss der Erft in ihr neues Flussbett statt. Davon reden Fachleute, wenn ein Fluss in ein neues Gewässerbett umgeleitet wird. Zahlreiche Gäste um Oliver Krischer, Minister für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen und zahlreiche Schaulustige versammelten sich vor Ort. Gemeinsam zählten sie einen Countdown herunter, der dem Baggerfahrer das Zeichen für den bevorstehenden Umschluss gab.

Um den Baustellenbetrieb aufrechtzuerhalten und gefahrloses Zuschauen zu ermöglichen, hatte der Erftverband für interessierte Bürger die Sperrung an der neuen Radwegbrücke (Verlängerung Erftstraße, Gymnich) geöffnet. Am neuen Verlauf hatte er einen Bereich für die Öffentlichkeit abgesteckt. Auch am Naturparkzentrum Gymnicher Mühle war es möglich, das Ankommen des Wassers am Ende des neuen Flussverlaufs mitzuerleben.

Abfischung und Abschlussarbeiten

Direkt im Anschluss an den Umschluss startete die Befischung durch die Fachleute. Fischereibiologen und Beschäftigte des Erftverbande begannen, den rund 2,5 km langen Abschnitt des Erftflutkanals abzufischen. Nach erfolgreicher Umsiedlung der Fische soll der alte Erftverlauf trockengelegt und verfüllt werden. In gleicher Weise soll mit dem aufgegebenen Abschnitt der Kleinen Erft an der alten Wehranlage verfahren werden.

Fischereibiologen und Beschäftigte des Erftverbandes bei der Befischung des alten Erftverlaufs. Quelle: Erftverband

Nach dem Abriss der dann nicht mehr erforderlichen Brücken über den Erftflutkanal (Ende Oktober) und der Verfüllung der alten Gewässerstrecken, werden die Baustraßen und Baustelleneinrichtungsflächen nach und nach zurückgebaut. Die Wiederherstellung der alten Wege soll ab Anfang 2026 erfolgen und im Anschluss wieder für die Öffentlichkeit freigegeben werden. Mit der Einsaat von heimischen Pflanzen soll die Maßnahme voraussichtlich zum Ende des Frühjahrs 2026 abgeschlossen sein.

Europäische Wasserrahmenrichtlinie wegweisend

Die Renaturierung der Erft zwischen Erftstadt-Gymnich und Kerpen-Türnich dient der Wiederherstellung eines naturnahen, ökologisch wertvollen Gewässerabschnitts und damit der Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Durch die Schaffung vielfältiger Sohl- und Uferstrukturen als Lebensräume für Fische und die kleinen in der Gewässersohle lebenden tierischen Organismen – das Makrozoobenthos – wird der ökologische Gewässerzustand verbessert. Das neue sogenannte Raugerinne sorgt mit seinen Steinriegeln dafür, dass Fische und andere Gewässerorganismen die Erft an dieser Stelle frei auf- und abwärts durchwandern können und die Nebengewässer weiterhin mit Wasser versorgt werden.

Der gesamte neue Gewässerabschnitt wird frei von Wanderungshindernissen sein. Der neue 5,5 km lange Flussverlauf ist an die natürliche Aue angebunden, die bei Hochwasser überschwemmt wird. Durch die Neutrassierung auf Flächen im Eigentum von Erftverband und Rhein-Erft-Kreis und den weitgehenden Verzicht auf Befestigungen von Sohle und Böschung, wird die natürliche Gewässerentwicklung gefördert. Für einen zusätzlichen Hochwasserschutz wurde im Auftrag des Rhein-Erft-Kreises eine Überlaufschwelle zur Kiesgrube gebaut, die die Wassermengen bei extremen Hochwasserereignissen dort hineinleitet.

Die gesamte Maßnahme kostet rund 10 Mio. Euro. Das Land Nordrhein-Westfalen fördert die Renaturierung mit dem Höchstsatz von 80 %.


(Quelle: Erftverband)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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