Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V. (BDEW) und der Verband kommunaler Unternehmen bezeichnen dieses Resultat als Rückschlag für den Gewässerschutz in Deutschland.
Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser|Abwasser: „Die vom Bundestag beschlossenen Regelungen hätte die Chance geboten, die Vorgaben der EU-Nitratrichtlinie aus dem Jahr 1991 nach mehr als 30 Jahren endlich in nationales Recht umzusetzen und die Nitrateinträge der Landwirtschaft nachhaltig zu reduzieren. Mit der Absage des Bundesrats wurde diese Chance fürs erste verspielt.“
Weyand befürchtet ernste Konsequenzen durch die EU, im schlimmsten Fall, dass Deutschland die nationale Handlungssouveränität in diesem Bereich gänzlich aus der Hand genommen werde und Brüssel das Steuer übernimmt.
Der VKU sieht in der Ablehnung des Gesetzes die verpasste Chance, Landwirtschaft und Gewässerschutz besser zu vereinen. Insgesamt würden dringend weitere Maßnahmen gebraucht, um unsere Gewässer besser vor Nitrat zu schützen.
Die verpassten Chancen
Mit der Ablehnung des Gesetzes werden vier Einzelverordnungen nun zunächst nicht in Kraft treten. Dazu gehört die Nitratmonitoringverordnung, mit deren Umsetzung das Vertragsverletzungsverfahren hätte beendet werden können. Immer noch steht für Deutschland die Gefahr im Raum, mit einer Strafzahlung von etwa 1 Mio. € (lt. Angabe der Grünen) pro Tag seit der Verurteilung von 2018 belastet zu werden.
Das Düngegesetz (DüngG) bildet außerdem die Rechtsgrundlage für die Düngeverordnung (DüV), genauso wie für die Stoffstrombilanzverordnung (StoffBilV) – künftig Nährstoffbilanzverordnung. In der Nährstoffbilanzverordnung sollte der pauschale Bilanzwert von 175 kg/ha Phosphor schrittweise auf einen für den Einzelbetrieb zulässigen Bilanzwert umgestellt werden. Außerdem sollte ein maximaler Bilanzwert für Phosphor eingeführt werden. Die Verordnung sollte Ausnahmen, insbesondere für kleine landwirtschaftliche Betriebe, sowie Sonderregeln für Betriebe mit vielen unterschiedlichen Kulturen wie z.B. den Gemüseanbau ermöglichen.
Desweiteren hatten die Autor:innen der neuen Düngeverordnung mehr Verursachergerechtigkeit für Betriebe in roten Gebieten versprochen. Und schlussendlich sollte mit der Änderung des Düngegesetzes die Europäische Düngeproduktverordnung in nationales Recht umgesetzt werden.
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