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Düngegesetz: Gefahr für den Gewässerschutz

Die unterbrochenen Gespräche zur Verabschiedung des Düngegesetzes gefährden den dringend benötigten Schutz von Grund- und Oberflächengewässern. DWA und DVGW fordern eine rasche Wiederaufnahme der Verhandlungen, um nachhaltige Lösungen wie die Stoffstrombilanzierung zu sichern. Ein Scheitern des Vermittlungsverfahrens droht nicht nur mit dem Verlust wertvoller Zeit, sondern auch mit einer möglichen Wiederaufnahme des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland. Die Zeit drängt – für den Gewässerschutz und die Landwirtschaft.

von | 14.02.25

Neben der Zeitverzögerung droht die Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU, da Deutschland die EU-Nitratrichtlinie seit über 30 Jahren nicht ausreichend umsetzt.
Quelle:Pixabay/5791832

Die ausgesetzten Verhandlungen zur Verabschiedung des Düngegesetzes bedeuten einen schweren Rückschlag für den Gewässerschutz. Die Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall (DWA) und der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches (DVGW) fordern eindringlich, die Gespräche schnell wieder aufzunehmen, da ohne eine Einigung viel wertvolle Zeit verloren geht.

„Die Verabschiedung des Düngegesetzes muss noch in dieser Legislaturperiode erfolgen. Die von der Landwirtschaft abgelehnte Stoffstrombilanzierung muss Teil des Düngegesetzes bleiben, ansonsten kann kein nachhaltiger Schutz des Grundwassers und der Oberflächengewässer erreicht werden“, betonen DVGW und DWA.

Dringender Handlungsbedarf bei den Verhandlungen

Die Verhandlungen zwischen Regierungskoalition, Opposition und Bundesländern im Vermittlungsausschuss hatten das Ziel, noch im Januar eine Einigung zu erzielen, um die Änderung des Düngegesetzes rechtzeitig vor den Neuwahlen zu verabschieden. Dieser Konsens scheint nun in weite Ferne gerückt. DVGW und DWA warnen vor den gravierenden Folgen: Neben der Zeitverzögerung droht die Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU, da Deutschland die EU-Nitratrichtlinie seit über 30 Jahren nicht ausreichend umsetzt.

Bedeutung der Stoffstrombilanzierung für den Gewässerschutz

Ein zentraler Streitpunkt bleibt die Stoffstrombilanzierung, deren Streichung von einigen Akteuren gefordert wird.

DVGW und DWA lehnen dies entschieden ab: „Die Stoffstrombilanzverordnung hat das Ziel, durch die Begrenzung der zulässigen Stickstoffüberschüsse die regional weiterhin zu hohe Nitratbelastung der Gewässer aus der Landwirtschaft spürbar zu verringern.“

Das bewährte Bilanzierungsverfahren ermöglicht eine verursachergerechte Kontrolle der Wirksamkeit der Düngeverordnung und räumt Landwirtinnen und Landwirten gleichzeitig Freiheiten bei der Bewirtschaftung ihrer Flächen ein. Eine ersatzlose Streichung löst das Problem nicht, sondern gefährdet den Gewässerschutz. DVGW und DWA forderten, dass die bestehende Stoffstrombilanz zu einer praxisgerechten gesamtbetrieblichen Nährstoffbilanzierung weiterentwickelt werden müssen.

Vorschläge für eine praktikable Lösung liegen vor

Die Zeit drängt, doch das enge Zeitfenster der laufenden Legislaturperiode darf nicht als Vorwand dienen, die Stoffstrombilanzierung aufzugeben. Bereits seit Ende 2021 liegt der Bundesregierung ein Expertenpapier mit konkreten Vorschlägen vor, die unter anderem eine Staffelung zulässiger Bilanzüberschüsse nach Viehbesatz enthalten. Auch die von der Zukunftskommission Landwirtschaft vorgeschlagene Weiterentwicklung zu einer gesamtbetrieblichen Nährstoffbilanzierung wird von DVGW und DWA unterstützt. Diese Ansätze könnten zudem Bürokratie abbauen, etwa durch eine Reduzierung der Dokumentationspflichten.

Die Spitzenverbände der Wasserwirtschaft mahnen: Ohne eine Einigung im Vermittlungsausschuss wird die Zeit knapp – nicht nur für die Politik, sondern vor allem für den Gewässerschutz und die Trinkwassersicherheit in Deutschland.


Quelle: DVGW

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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