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Digitale Erfassung der Grundwasserentnahme

In Rheinland-Pfalz ist die Neubildung von Grundwasser zurückgegangen. Um die Trinkwasserversorgung langfristig zu sichern, müssen wasserwirtschaftliche Maßnahmen ergriffen werden.

von | 31.01.23

water safety plan manual Wasser Trinkwasser Grundwasser Becken Hahn
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31. Januar 2023 Ι In Rheinland-Pfalz ist die Neubildung von Grundwasser zurückgegangen. Um die Trinkwasserversorgung langfristig zu sichern, sollen deshalb wasserwirtschaftliche Maßnahmen ergriffen werden. Diese Maßnahmen, die Klimaschutzstaatssekretär Dr. Erwin Manz am 25. Januar vorstellt, betreffen die Landwirtschaft.

Landwirtschaft soll dem Schutz von Trinkwasser dienen

Das Klimaschutzministerium arbeite, so Manz, derzeit an der Fortschreibung des Wasserversorgungsplans 2022. Er sei die Grundlage zur langfristigen Sicherstellung der öffentlichen Trinkwasserversorgung. Hierbei stehe insbesondere die Anpassung in Bezug auf Niedrigwasser und Trockenheit bzw. Hitze im Fokus. So sei die mittlere jährliche Grundwasserneubildung in den vergangenen 20 Jahren gegenüber dem langjährigen Mittel um rund 25 Prozent zurückgegangen. Bei gleichbleibenden klimatischen Verhältnissen müsse auch für die kommenden Jahre mit einer defizitären jährlichen Grundwasserneubildungsrate gerechnet werden.

„Daher werden wir künftig insgesamt weniger Wasser zur Verfügung haben, denn Trinkwasser wird zu 97 Prozent aus unserem Grundwasser gespeist. So kann es auch künftig regional zu Versorgungsengpässen kommen. Uns ist es wichtig, bei der Entwicklung künftiger Strategien alle mit ins Boot zu holen: Expertinnen und Experten aus der Wissenschaft, der Wirtschaft, der Verwaltung, verschiedener Interessensvertretungen und natürlich auch aus der Landwirtschaft“, so Dr. Manz.

Qualität von Grundwasser soll gesteigert werden

In diesem Zusammenhang stehen auch erforderliche Anpassungen im wasserwirtschaftlichen Vollzug bei der Zulassung und Kontrolle von Wasserrechten für die landwirtschaftliche Bewässerung. So soll künftig nicht mehr mittels einer schriftlichen Erklärung, sondern digital genau erhoben werden, wie viel Grundwasser ein landwirtschaftlicher Betrieb entnimmt. Zudem muss der sogenannte „Wassercent“ auch bei landwirtschaftlicher Nutzung für Grundwassermengen ab 10.000 Kubikmetern jährlich bezahlt werden. Diese Regelung gilt voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024.

„Wir alle können ohne sauberes Wasser nicht leben, deshalb müssen wir auch alle gemeinsam daran arbeiten, dieses kostbare Gut zu schützen“, so Manz.

Auch die Wiederverwendung von gereinigtem Abwasser für die landwirtschaftliche Bewässerung, das Thema Bodenerosion und Wasserrückhalt in der Land- und Forstwirtschaft sowie der Gewässerschutz und die Verbesserung der Grundwasserqualität sind weitere Themenfelder, an denen das MKUEM weiter gemeinsam mit der Landwirtschaft arbeiten wird. Unter Federführung des Landwirtschaftsministeriums soll zudem ein Bewässerungskonzept für die Landwirtschaft erarbeitet werden. Dabei geht es einerseits um den Wasserbedarf für verschiedene Kulturen als auch um Bewirtschaftungsmaßnahmen, etwa bei der Bodenbearbeitung, bei der künstlichen Beregnung und bei der Wahl von hitzetoleranten Sorten.

 

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Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

Um die Trinkwasserversorgung langfristig zu sichern, müssen wasserwirtschaftliche Maßnahmen ergriffen werden. Bild © Pixabay/JonasKIM

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