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CSRD: Klare Regeln für die Nachhaltigkeitsberichterstattung in der Wasserwirtschaft

Die CSRD bringt mehr Transparenz in die Nachhaltigkeitsberichterstattung – auch für die Wasserwirtschaft. Der BDEW fordert eine klare und praxistaugliche Umsetzung, um bürokratische Hürden zu vermeiden.

von | 05.03.25

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU verpflichtet Unternehmen zur detaillierten Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsleistung.
Quelle: Pixabay/ArabicBrand

Die Fachverbände BDEW, DVGW, DWA und VKU haben gemeinsam einen Branchenleitfaden zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach den European Sustainability Reporting Standards (ESRS) veröffentlicht. Ergänzt wird dieser durch ein Excel-Tool zur Wesentlichkeitsanalyse, das Unternehmen der Wasserwirtschaft bei der Umsetzung der neuen Berichtspflichten unterstützt. Damit schafft sich die Branche eine klare Grundlage für eine effiziente und strukturierte Berichterstattung.

CSRD: Anpassungen der Berichtspflichten in Sicht

Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU verpflichtet Unternehmen zur detaillierten Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsleistung. Ziel ist es, mehr Transparenz über Umwelt-, Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) zu schaffen. Mit dem sogenannten „Omnibus-Rechtsetzungsvorschlag“ plant die EU-Kommission jedoch eine Anpassung: Der Adressatenkreis soll wieder eingeschränkt und der Umfang der Berichterstattung reduziert werden. Auch sektorspezifische Standards werden voraussichtlich nicht weiterverfolgt. Stattdessen soll für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) ein neuer, freiwilliger Standard – der VSME – in den Fokus rücken.

Gunda Röstel, Vizepräsidentin Wasser des BDEW, begrüßt die Anpassungen: „Die Zielrichtung der Nachhaltigkeitsentwicklung bleibt auch in Zukunft wichtig und richtig. Die bisherige Umsetzung hingegen war aufwändig, komplex und redundant. Gut, dass dies jetzt korrigiert wird. Und gut, dass wir im Wassersektor mit unseren erarbeiteten Tools Unterstützung bieten.“

Praxisnahe Unterstützung für Unternehmen der Wasserwirtschaft

Die nationale Umsetzung der CSRD steht noch aus. Angesichts der geplanten Änderungen durch die EU-Kommission könnte sich die Umsetzungsfrist verlängern. Insgesamt bewertet der BDEW die Vorschläge zur Vereinfachung positiv, da sie den Bürokratieaufwand für Unternehmen reduzieren.

Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, betont die Bedeutung des neuen Leitfadens: „Die Wasserwirtschaft trägt eine besondere Verantwortung für Nachhaltigkeit – mit Blick auf Versorgungssicherheit und Umweltschutz. Unser neuer Leitfaden soll Unternehmen dabei helfen, die steigenden Anforderungen zu bewältigen und gleichzeitig praxisnahe Lösungen für die Berichterstattung zu nutzen. Klares Ziel der Verbände-AG war eine Vereinfachung. Dies ist uns gelungen.“

Auch für kleinere und mittlere Unternehmen wird geprüft, ob eine Anpassung des VSME-Standards sinnvoll wäre.

Gunda Röstel ergänzt:„Für große Unternehmen der Wasserwirtschaft und für Querverbundunternehmen bleiben diese Unterstützungen eine sehr gute Grundlage. Für mittlere und kleinere Unternehmen wird geprüft, ob über den VSME-Standard eine entsprechende Anpassung bzw. neue Empfehlung erarbeitet werden sollte.“

Inhalte des Leitfadens im Überblick

Der neue Branchenleitfaden enthält:

  • Grundlagen zur ESRS-konformen Berichterstattung
  • Ein Excel-Tool zur Wesentlichkeitsanalyse
  • Rechtliche Einordnung und aktuelle Herausforderungen

Für weitere Informationen steht Julia Weber, stellvertretende Pressesprecherin des BDEW, als Ansprechpartnerin zur Verfügung:

+49 30 300 199-1174
julia.weber@bdew.de

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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