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Bundesverwaltungsgericht unterstreicht hohen Stellenwert des Gewässerschutzes im Düngerecht

Das Bundesverwaltungsgerichts benennt in den aktuellen Urteilsbegründungen rechtliche Defizite bei der Gebietsausweisung und stellt den hohen Stellenwert des Gewässerschutzes und die bestehenden Düngebeschränkungen ausdrücklich nicht infrage. Verbände fordern nun eine zügige, rechtssichere Nachbesserung – ohne Absenkung des Schutzniveaus für Grund- und Oberflächengewässer.

von | 05.02.26

Quelle: AdobeStock/ Gorodenkoff

Die veröffentlichten Urteilsbegründungen des Bundesverwaltungsgerichts zur Ausweisung roter Gebiete in Bayern unterstreichen den hohen Stellenwert des Gewässerschutzes im Düngerecht. Das Gericht stellt klar, dass die bisherigen bundesrechtlichen Vorgaben zur Gebietsausweisung nicht hinreichend bestimmt sind und rechtssicher fortentwickelt werden müssen. Die Entscheidung betrifft damit die formell-rechtliche Ausgestaltung der Gebietsausweisung, nicht jedoch die fachliche Notwendigkeit wirksamer Maßnahmen zur Reduzierung von Nährstoffeinträgen. Die materiellen Düngebeschränkungen zum Schutz der Gewässer werden vom Gericht ausdrücklich nicht in Frage gestellt.

Rechtliche Defizite müssen zügig behoben werden

Aus Sicht des BDEW, der mitzeichnenden Verbände und ver.di ist nun entscheidend, dass die festgestellten rechtlichen Defizite zügig behoben werden, ohne das bestehende Schutzniveau für Grund- und Oberflächengewässer abzusenken.

„Die Urteilsbegründungen sind als klarer Auftrag zu verstehen, das Düngerecht rechtsstaatlich präzise, vollzugsfest und zugleich wirksam im Sinne des Gewässerschutzes weiterzuentwickeln“, so Martin Weyand, Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser beim BDEW. „Jetzt kommt es darauf an, die rechtlichen Vorgaben schnell und präzise nachzuschärfen, damit belastete Gebiete weiterhin wirksam geschützt werden können. Sauberes Grund- und Trinkwasser braucht klare Regeln, Rechtssicherheit und einen verlässlichen Vollzug.“

Es braucht ein nationales Aktionsprogramm

Darüber hinaus hat das Bundesverwaltungsgericht bereits mit Urteil vom 8. Oktober 2025 festgestellt, dass zur Einhaltung des Grenzwerts von 50 mg/l Nitrat im Grundwasser ein den Vorgaben des Düngegesetzes entsprechendes nationales Aktionsprogramm erforderlich ist. Die aktuellen Urteilsbegründungen verdeutlicht insgesamt den dringenden Handlungsbedarf. Rechtliche Unsicherheiten oder Verzögerungen dürfen nicht zu einer Absenkung des Gewässerschutzniveaus oder zu steigenden Nährstoffeinträgen in bereits belasteten Regionen führen.

Der BDEW, die mitzeichnenden Verbände und Ver.di fordern daher den Bund auf, kurzfristig eine rechtssichere Neuregelung der Ermächtigungsgrundlagen vorzulegen und gemeinsam mit den Ländern eine tragfähige Lösung für die Gebietsausweisung zu schaffen, die den Anforderungen des Gewässerschutzes und den unionsrechtlichen Verpflichtungen gleichermaßen gerecht wird. Andererseits ist auch zu prüfen, ob die Bundesländer auch eigene Ermächtigungsmöglichkeiten aus der jetzigen Formulierung der Düngeverordnung ausüben können.

Die Nitratinitiative

Die Nitratinitiative besteht aus einer Gewerkschaft (ver.di), zehn Umweltverbänden und dem BDEW. Das gemeinsame Ziel ist es, die Nitratkonzentration in Gewässern zu begrenzen. Mit zielgerichteten Beiträgen und Aktionen soll auf die Notwendigkeit einer gewässer- und umweltverträglichen Landwirtschaft aufmerksam gemacht werden, denn sauberes Wasser ist ein hohes Gut.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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