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Bundeskabinett verabschiedet AVV Gebietsausweisung

21. Juni 2022 | Die Bundesregierung hat am 15. Juni eine Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) verabschiedet. Eine der vorgeschlagenen Änderungen sieht vor, dass die ausgewiesenen Flächen der nitratbelasteten Gebiete bis zu 45 % vergrößert werden sollen. BDEW positioniert sich zum Thema „Deutlicher Schritt in […]

von | 21.06.22

21. Juni 2022 | Die Bundesregierung hat am 15. Juni eine Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten (AVV GeA) verabschiedet. Eine der vorgeschlagenen Änderungen sieht vor, dass die ausgewiesenen Flächen der nitratbelasteten Gebiete bis zu 45 % vergrößert werden sollen.

BDEW positioniert sich zum Thema

„Deutlicher Schritt in Richtung verursachungsgerechte Vermeidung von Nitrateinträgen“

Mit der Neufassung reagiert die Bundesregierung auf die Kritik der Europäischen Kommission an dem Vorschlag der vorherigen Bundesregierung, so eine Pressemeldung des Verbands. Die Umsetzung dieses alten Vorschlags hätte bedeutet, dass zahlreiche Messtellen mit einer Überschreitung der Nitratgrenzwerte von 50 mg/l im Grundwasser nicht als sogenannte „Rote Gebiete“ klassifiziert worden wären. In „Roten Gebieten“ sind bundesweit verpflichtende Maßnahmen zur Minderung der Nitrateinträge vorgeschrieben.

Insbesondere ist aus Sicht des BDEW zu begrüßen, dass

  • die ausgewiesenen Flächen der nitratbelasteten Gebiete bis zu 45 % vergrößert werden sollen,
  • die neue AVV GeA eine Abkehr vom bisherigen emissionsbasierten Ansatz über die sogenannte Modellierung nach AGRUM DE und systemverwandten Verfahren und damit der Berücksichtigung der landwirtschaftlichen Bewirtschaftung bei der Gebietsausweisung vorsieht und
  • als Ausgangspunkt für die Ausweisung der nitratbelasteten Gebiete ein von den Bundesländern bis 2024 noch deutlich zu verdichtendes Ausweisungsmessnetz dienen soll, das auf den bereits vorhandenen Messstellen der schon eingerichteten Messnetze basiert.

„Diese Regelungen dürfen jetzt aber durch die Bundesratsberatung und eine Umsetzung in den Bundesländern nicht „verwässert“ werden. Ansonsten drohen erneut Strafzahlungen durch die EU-Kommission“, sagte Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser.

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