Anlässlich der Verhandlungen zur Novellierung des Düngegesetzes im Agrarausschuss des Bundesrates hat Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser Martin Weyand die Bedeutung einer verbindlichen betrieblichen Nährstoffbilanzierung betont. Aus Sicht der Wasserwirtschaft sei sie weiterhin notwendig, um Stickstoffüberschüsse verursachergerecht zu erfassen und gezielt zu reduzieren.
Wirkungsmonitoring ersetzt keine flächendeckende Bilanzierung
Das geplante Wirkungsmonitoring umfasse zwar zusätzliche Datenzugänge, Modellregionen und Auswertungen, könne jedoch keine systematische und flächendeckende Erfassung der Nährstoffflüsse ersetzen. Ohne einen Ersatz der bisherigen Stoffstrombilanz durch ein vergleichbares verbindliches Instrument würden die Anforderungen an eine nachvollziehbare Nährstoffbilanzierung nicht erfüllt.
Mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sei nun eine rechtssichere und zugleich praxistaugliche Umsetzung der Vorgaben erforderlich. Nach Ansicht der Wasserwirtschaft braucht es zeitnah klare Lösungen für die bestehende Rechtslage, insbesondere im Zusammenhang mit den sogenannten roten Gebieten. Die rechtssichere Ausweisung dieser Gebiete im Sinne der europäischen Nitratrichtlinie sei dringend notwendig.
Warnung vor Folgen bei unzureichender Umsetzung
Nach Einschätzung des Verbandes könnten bei einer unzureichenden Umsetzung der Nitratrichtlinie nicht nur die Nitratbelastungen weiter bestehen bleiben. Zudem drohe eine Wiederaufnahme des Vertragsverletzungsverfahrens durch die EU-Kommission. Offen sei außerdem weiterhin, wie ein wirksames nationales Nitrat-Aktionsprogramm umgesetzt werden solle. Erfolgreich könne ein solches Programm nur sein, wenn damit eine tatsächliche Verringerung der Nitrateinträge erreicht werde.
Quelle: BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft )







