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BDE lehnt Arbeitsentwurf zum Wertstoffgesetz in Kernpunkten ab

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. lehnt den vorgelegten Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz in seinen Kernpunkten ab. Einen entsprechenden Beschluss hat der BDE-Vorstand am 12.11. in Berlin gefasst. Zentrale Kritikpunkte des BDE sind die widersprüchliche Gestaltung der Recyclingvorgaben, die erhebliche Ausweitung der staatlichen Eingriffsmöglichkeiten in die privatwirtschaftliche Erfassungslogistik sowie die ungeeignete Konstruktion der Systemkontrolle und -überwachung.

von | 18.11.15

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Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. lehnt den vorgelegten Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz in seinen Kernpunkten ab. Einen entsprechenden Beschluss hat der BDE-Vorstand am 18.11. in Berlin gefasst. Zentrale Kritikpunkte des BDE sind die widersprüchliche Gestaltung der Recyclingvorgaben, die erhebliche Ausweitung der staatlichen Eingriffsmöglichkeiten in die privatwirtschaftliche Erfassungslogistik sowie die ungeeignete Konstruktion der Systemkontrolle und -überwachung.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Der BDE hat sich immer für ambitionierte ökologische Vorgaben, für quantitativ und qualitativ hochwertiges Recycling eingesetzt. Die technischen Möglichkeiten zur Herstellung marktfähiger Qualitäten müssen dabei voll ausgenutzt werden. Die im Arbeitsentwurf enthaltenen Recyclingquoten laufen allerdings Gefahr, die Qualität und damit die Vermarktbarkeit der produzierten Rezyklate zugunsten einer Ausweitung der stofflich verwerteten Menge zu verschlechtern.“

Der BDE kritisiert darüber hinaus, dass die Berechtigung der Kommunen zur Vorgabe der Struktur und der Details der Wertstofferfassung private Investitionen gefährdet und die gezielte Begünstigung kommunaler Unternehmen ermöglicht. Gleichzeitig wird die Optimierung der Erfassungsabläufe durch die kommunale Behältergestellung und damit die künstliche Trennung des Eigentums am Behälter von der Dienstleistung der Sammlung unmöglich.

Peter Kurth: „Der Arbeitsentwurf für ein mögliches Wertstoffgesetz missachtet die Erfolge der privatwirtschaftlichen Entsorgungswirtschaft zur Optimierung der Abläufe für die Verbraucher und zur Minimierung der Kosten für Unternehmen. Die kommunalen Zugriffsrechte behindern den Wettbewerb und machen eine effiziente Abwicklung der Wertstofferfassung und -verwertung unmöglich. Der BDE lehnt den Arbeitsentwurf daher in seinen Kernpunkten ab.“

Darüber hinaus fordert der BDE zum Aufbau einer neutralen und wirtschaftlich arbeitenden Überwachungs- und Kontrollinstanz die Einbeziehung aller Marktteilnehmer in die Zentrale Stelle. Die entscheidungsrelevante Einbindung der privaten Entsorgungswirtschaft und ihres Knowhows ist für das Gelingen einer seriösen Abschätzung der praktischen Auswirkungen von Entscheidungen unverzichtbar.

Der BDE Bundesverband der Deutschen Entsorgungs-, Wasser- und Rohstoffwirtschaft e.V. lehnt den vorgelegten Arbeitsentwurf für ein Wertstoffgesetz in seinen Kernpunkten ab. Einen entsprechenden Beschluss hat der BDE-Vorstand am 18.11. in Berlin gefasst. Zentrale Kritikpunkte des BDE sind die widersprüchliche Gestaltung der Recyclingvorgaben, die erhebliche Ausweitung der staatlichen Eingriffsmöglichkeiten in die privatwirtschaftliche Erfassungslogistik sowie die ungeeignete Konstruktion der Systemkontrolle und -überwachung.

BDE-Präsident Peter Kurth: „Der BDE hat sich immer für ambitionierte ökologische Vorgaben, für quantitativ und qualitativ hochwertiges Recycling eingesetzt. Die technischen Möglichkeiten zur Herstellung marktfähiger Qualitäten müssen dabei voll ausgenutzt werden. Die im Arbeitsentwurf enthaltenen Recyclingquoten laufen allerdings Gefahr, die Qualität und damit die Vermarktbarkeit der produzierten Rezyklate zugunsten einer Ausweitung der stofflich verwerteten Menge zu verschlechtern.“

Der BDE kritisiert darüber hinaus, dass die Berechtigung der Kommunen zur Vorgabe der Struktur und der Details der Wertstofferfassung private Investitionen gefährdet und die gezielte Begünstigung kommunaler Unternehmen ermöglicht. Gleichzeitig wird die Optimierung der Erfassungsabläufe durch die kommunale Behältergestellung und damit die künstliche Trennung des Eigentums am Behälter von der Dienstleistung der Sammlung unmöglich.

Peter Kurth: „Der Arbeitsentwurf für ein mögliches Wertstoffgesetz missachtet die Erfolge der privatwirtschaftlichen Entsorgungswirtschaft zur Optimierung der Abläufe für die Verbraucher und zur Minimierung der Kosten für Unternehmen. Die kommunalen Zugriffsrechte behindern den Wettbewerb und machen eine effiziente Abwicklung der Wertstofferfassung und -verwertung unmöglich. Der BDE lehnt den Arbeitsentwurf daher in seinen Kernpunkten ab.“

Darüber hinaus fordert der BDE zum Aufbau einer neutralen und wirtschaftlich arbeitenden Überwachungs- und Kontrollinstanz die Einbeziehung aller Marktteilnehmer in die Zentrale Stelle. Die entscheidungsrelevante Einbindung der privaten Entsorgungswirtschaft und ihres Knowhows ist für das Gelingen einer seriösen Abschätzung der praktischen Auswirkungen von Entscheidungen unverzichtbar.

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