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Bayerns Hochwasserkatastrophe: Staatsregierung bietet umfassende Soforthilfe

Seit dem Nachmittag des 31. Mai 2024 wird der Freistaat Bayern von einer verheerenden Hochwasserkatastrophe erschüttert. Nun wurden auf der Kabinettssitzung Maßnahmen beschlossen. 

von | 06.06.24

Nun wurden auf der Kabinettssitzung am 04. Juni 2024 Maßnahmen beschlossen. 
Quelle: Pixabay/ Daniel_B_photos

06. Juni 2024 ǀ Seit dem Nachmittag des 31. Mai 2024 wird der Freistaat Bayern von einer verheerenden Hochwasserkatastrophe erschüttert. Von den kleineren Donauzuflüssen in Schwaben ausgehend, breiten sich Flutwellen durch das Land aus, beeinflussen Oberbayern, die Oberpfalz und Niederbayern und hinterlassen eine Spur der Verwüstung. Nun wurden auf der Kabinettssitzung Maßnahmen beschlossen.

Insgesamt haben 17 Landkreise und kreisfreie Städte den Katastrophenfall ausgerufen. Die Einsatzkräfte, bestehend aus etwa 60.000 Personen, darunter Polizei, Hilfsorganisationen, Feuerwehren, THW und Bundeswehr, kämpfen unermüdlich gegen die Wassermassen. Doch trotz aller Bemühungen haben die Fluten bereits drei Menschenleben gefordert. In dieser Zeit der Trauer und Not versichert die Bayerische Staatsregierung, dass sie den Betroffenen beisteht und umfassende Unterstützung leistet.

Details zu den Soforthilfemaßnahmen

In der Kabinettssitzung vom 4. Juni 2024 wurden folgende Maßnahmen beschlossen:

  1. Anerkennung und Dank an Einsatzkräfte: Die Bayerische Staatsregierung drückt ihre aufrichtige Dankbarkeit gegenüber allen Einsatzkräften aus Bayern und anderen Bundesländern aus, sowie den freiwilligen Helfern, die mit ihrem unermüdlichen Einsatz und Engagement das Schlimmste verhindern.
  2. Finanzielle Unterstützung: Angesichts der enormen Schäden stellt die Staatsregierung einen ersten Finanzrahmen von bis zu 100 Millionen Euro zur Verfügung, um akute Notlagen zu lindern und Schäden zu beheben.
  3. Soforthilfen für Privathaushalte und Unternehmen: Betroffene Privathaushalte können Soforthilfen beantragen, darunter Hilfe für Haushalt und Hausrat sowie Unterstützung für die Behebung von Ölschäden an Gebäuden. Auch Unternehmen und Angehörige freier Berufe erhalten finanzielle Hilfe, um die durch das Hochwasser verursachten Schäden zu bewältigen.
  4. Existenzsicherung: Der Härtefonds der Staatsregierung steht ebenfalls zur Verfügung, um Bürgerinnen und Bürgern sowie Unternehmen in existenzieller Notlage finanzielle Unterstützung zu bieten.
  5. Steuerliche Erleichterungen und Förderungen: Betroffene erhalten steuerliche Erleichterungen, und Kommunen können nach dem Bayerischen Finanzausgleichsgesetz Förderungen für die Reparatur kommunaler Einrichtungen beantragen.
  6. Die Solidarität des Bundes und finanzielle Unterstützung, sowie den Einsatz für EU-Mittel und Verzicht auf Erstattungen für THW, Bundespolizei und Bundeswehr wird von der Bayerischen Staatsregierung erwartet .
  7. Taten sollen folgen: Der Freistaat erwartet, dass der Bund der vom Bundeskanzler zugesagten Solidarität Taten folgen lässt: Die Staatsregierung fordert den Bund insbesondere auf, sich hälftig an den Kosten des Soforthilfeprogramms des Freistaats zu beteiligen, sich für Mittel aus dem EU-Solidaritätsfonds einzusetzen und auf Erstattung von Auslagen von THW, Bundespolizei und Bundeswehr zu verzichten.
  8. Versicherungen: Angesichts der zunehmend häufiger auftretenden Großschadensereignisse und Naturkatastrophen empfiehlt die Staatsregierung allen Bürgerinnen und Bürgern erneut dringend, künftig zu ihrem eigenen Schutz entsprechend umfassende Versicherungen abzuschließen. Sie spricht sich für die Einführung einer verpflichtenden Elementarschadenversicherung aus.

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