„Nitrat-Urteil macht Notwendigkeit klarer Rechtsgrundlagen für den Grundwasserschutz deutlich“
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) für unwirksam erklärt. Damit stellte das Gericht fest, dass die Rechtsgrundlage für die Ausweisung von besonders belasteten Gebieten in Bayern nicht ausreichend bestimmt war. Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) sieht in der Entscheidung ein deutliches Signal für die Notwendigkeit klarer, rechtssicherer Regelungen zum Schutz des Grundwassers vor übermäßiger Nitratbelastung.
Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, erklärt dazu:
„Das Urteil zeigt, wie wichtig es ist, dass die Vorgaben für die Ausweisung von sogenannten roten Gebieten mit hoher Nitratbelastung rechtlich klar geregelt werden. Nur so können wir den Eintrag von Nitraten aus der Landwirtschaft wirksam reduzieren und die Belastung des Grundwassers unter dem EU-Grenzwert von 50 mg pro Liter halten. Das Bundesverwaltungsrecht hat die Notwendigkeit zur Reduzierung von Nitrateinträgen nicht in Frage gestellt, sondern eine klare und nachvollziehbare Umsetzung eingefordert. Dazu gehört auch eine konsequente Bilanzierung von Nährstoffeinträgen und -austrägen in den Betrieben im Sinne einer transparenten Stoffstrombilanz. Mit rechtsklaren, nachhaltigen und überprüfbaren Maßnahmen lässt sich der Grundwasserschutz dauerhaft sichern – und teure technische Aufbereitungsverfahren können vermieden werden, wenn der Eintrag von Nitraten von vornherein reduziert wird.“
(Quelle: BDEW)
Zum Hintergrund
Hintergrund der Klage war die Frage, ob die Ausweisung der sogenannten „roten Gebiete“ mit hoher Nitratbelastung durch die bayerische Ausführungsverordnung zur Düngeverordnung (AVDüV) rechtlich ausreichend und korrekt war. Die Kläger argumentierten, dass die rechtlichen Grundlagen für die Festlegung dieser Gebiete nicht klar genug und damit verfassungswidrig seien. Sie kritisierten insbesondere die unzureichende Bestimmtheit der gesetzlichen Regelungen, die für die Ausweisung der Gebiete genutzt wurden.
Ein zentrales Problem war, dass die AVDüV auf einer Verwaltungsvorschrift basierte und nicht auf einer konkreten gesetzlichen Norm. Damit sei die Ausweisung nicht ausreichend transparent und nachvollziehbar. Zudem forderten die Kläger eine präzisere und rechtsverbindliche Regelung, um eine wirksame Bekämpfung der Nitratbelastung im Grundwasser sicherzustellen. Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das die Unwirksamkeit der bayerischen Ausführungsverordnung feststellte, bestätigte die Ansicht der Kläger, dass klare, rechtssichere und überprüfbare Vorgaben für die Festlegung belasteter Gebiete notwendig sind, um den Grundwasserschutz effektiv zu gewährleisten.







