Das Institut für Deutsches und Europäisches Wasserwirtschaftsrecht veranstaltet vom 17. – 19. Januar 2022 den 54. Wasserwirtschaftsrechtlichen Gesprächskreis zum Thema “Priorisierung der Wassernutzungen durch Gesetz?” Der Vorrang der öffentlichen Wasserversorgung ist bereits seit Inkrafttreten des Wasserhaushaltsgesetzes im Bundesrecht verankert. Klimatisch bedingte Trockenperioden mit verringertem natürlichem Wasserdargebot und erhöhter Nachfrage haben in jüngerer Zeit gleichwohl immer wieder zu einem Diskussionsbedürfnis über die Notwendigkeit zusätzlicher gesetzlicher Bestimmungen für die Bewertung und Reihung von Wassernutzungsinteressen zur Bewältigung von Nutzungskonflikten geführt. Auch im Koalitionsvertrag 2021–2025 ist von der Entwicklung einer Leitlinie zur Wasserentnahme auf Bundesebene die Rede, die der öffentlichen Trinkwasserversorgung den Vorrang einräumt. Der Gesprächskreis nimmt vor diesem Hintergrund die Neuregelung des Vorrangs der öffentlichen Trinkwasserversorgung im nordrheinwestfälischen Landeswassergesetz zum Anlass für eine verfassungs- und verwaltungsrechtliche Untersuchung der Möglichkeiten und Grenzen einer spezifischen gesetzlichen Fixierung von Rangstufen und Prioritätenfolgen bei der Nutzung von Wasser.
Referent: Prof. Dr. Michael Reinhardt, LL.M. (Cantab.)
Teilnahme: Die Teilnahme ist kostenlos.
Online-Veranstaltung
Phase 1: Bereitstellung des Vortragsvideos im kennwortgeschützten Bereich der Institutshomepage vom 17. bis 19. Januar 2022
Phase 2: Diskussion des Vortrags per Mail
Phase 3: Abschlussdiskussion Mittwoch, den 19. Januar 2022 von 16–18 Uhr