Insbesondere bei der Deponiebegrenzung für Siedlungsabfälle ab 2030 hätte sich der Verband einen deutlich ambitionierteren Ansatz gewünscht. Es ist wichtig, dass die Kreislaufwirtschaft auf das gesamte Abfallspektrum angewendet wird. Siedlungsabfälle machen heute in der EU nur einen geringen Anteil des gesamten Abfallaufkommens aus. Völliges Unverständnis zeigt der Verband, dass sowohl für Abfälle aus der Nahrungsmittelindustrie als auch für Klärschlämme im Aktionsplan kein schnelles Deponieverbot vorgesehen ist.
Ein entsprechendes Verbot ist schnell und einfach umsetzbar und gleichzeitig mit einem großen Potenzial zur Reduktion von Treibhausgasemissionen verbunden. Gleichzeitig mit einem Deponieverbot sollte aus Sicht des Bundesverbandes aus ökologischen Gründen aber auch die landwirtschaftliche Ausbringung von durch Schwermetalle und anthropogene Stoffe belasteten Klärschlämmen untersagt werden.
Der Verband begrüßt zudem ausdrücklich die Absicht der Kommission die EU-Düngemittelverordnung zu überarbeiten, mit dem Ziel die EU-weite Anerkennung von organischen und abfallbasierten Düngemitteln zu erleichtert. Der BV-HTC zeigt sich aber gleichzeitig enttäuscht, dass im jetzigen Vorschlag keine konkreten Vorschläge und Zeitpläne enthalten sind.
Insbesondere für den von der EU als kritischen Rohstoff eingestuften Phosphor besteht Klärungsbedarf. Der BV-HTC fordert für thermisch verwertete Klärschlämme eine konkrete Vorgabe zur Phosphor-Rückgewinnung. Der Bundesverband wünscht sich zudem, dass die EU-Kommission die getrennte Sammlung von Bioabfällen wesentlich verschärft und konkrete Recycling-Ziele festlegt.
Insgesamt plädiert der Bundesverband HTC für eine schnelle Umsetzung des Kreislaufwirtschaftspakets mit klar definierten Zielen um Investitionssicherheit für die Industrie zu schaffen.
BV-HTC bemängelt das neue Kreislaufwirtschaftspaket der EU-Kommission
Kategorie: Branche
Thema: Abwasserbehandlung
Autor: Jonas Völker
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