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Corona: Stilllegung und Wiederinbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen

Betriebsstilllegungen und Quarantäne führen dazu, dass die Geschäfte weiterhin geschlossen bleiben. Dies beeinflusst jedoch das Trinkwasser. Wie die Trinkwassergüte trotzdem aufrecht erhalten werden kann, erfahren Sie in diesem Artikel.

von | 25.03.20

Um Legionellen im Trinkwasser vorzubeugen, hat die Wasserwirtschaft Maßnahmen zusammengestellt.

Das Coronavirus SARS-CoV-2 breitet sich weltweit aus. Eine Übertragung erfolgt nach derzeitigem Wissensstand vor allem über den direkten Kontakt zwischen Personen (Tröpfcheninfektion) oder kontaminierten Flächen.

Stellungnahme des Umweltbundesamtes

Insbesondere in den letzten Tagen haben sich auch Fragestellungen zu einer möglichen Übertragung über das Trinkwasser gehäuft, daher hat sich das Umweltbundesamt nach Anhörung der Trinkwasserkommission bereits ausführlich zu dieser Thematik geäußert. In der Stellungnahme vom 12. März 2020 heißt es u.a., dass „Trinkwässer, die unter Beachtung der allgemein anerkannten Regeln der Technik gewonnen, aufbereitet und verteilt werden, sehr gut gegen alle Viren, einschließlich Coronaviren, geschützt sind. Eine Übertragung des Coronavirus über die öffentliche Trinkwasserversorgung ist nach derzeitigem Kenntnisstand höchst unwahrscheinlich.“

Trinkwasser-Installationen

Allerdings ist zu beachten, dass aufgrund der bereits getroffenen Maßnahmen der Bundesregierung dennoch auch die Trinkwasserhygiene im Blick behalten werden sollte. So bleiben zahlreiche Trinkwasser-Installationen, insbesondere in Einkaufszentren, Ladenlokalen, Hotels, Ferienwohnungen und Versammlungsstätten über mehrere Wochen ungenutzt. Hier muss dennoch ein bestimmungsgemäßer Betrieb gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik sichergestellt werden. In Fällen von Quarantäne und Ausgangssperren kann dies nicht immer gewährleistet werden. Daher haben die Verbände BTGA, figawa und ZVSHK diese Empfehlung erarbeitet, die wir hier aufgeführt haben.

Wiederinbetriebnahme

Für die möglicherweise erforderliche Wiederinbetriebnahme der Trinkwasser-Installation sind die Anforderungen aus den allgemein anerkannten Regeln der Technik (EN 806, DIN 1988) zu beachten. Hier ist darauf zu achten, dass entsprechend der Stillstandszeiten und der zu erwartenden potentiellen Belastung die entsprechenden Spülmaßnahmen bei Wiederinbetriebnahme eingehalten werden. Eine Untersuchung des Trinkwassers in untersuchungspflichtigen Anlagen ist bei Wiederinbetriebnahme zu empfehlen. Bei der Wiederinbetriebnahme sind z.B. die Merkblätter zum Thema Spülen von BTGA und ZVSHK und die Betriebsanleitung Trinkwasser-Installation des ZVSHK geeignete Arbeitshilfen.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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