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Trinkwasserhygiene: Außerbetriebnahme von Trinkwasser-Installationen

Da öffentliche Gebäude weitestgehend stillgelegt werden, um die Verbreitung des Corona-Virus' einzudämmen, ist der bestimmungsgemäße Betrieb der Trinkwasser-Installationen nicht mehr überall gegeben. Der DVQST e.V. stellt nun ein Maßnahmenpaket vor.

von | 24.03.20

Die Trinkwasserhygiene könnte auf Umwegen doch durch COVID-19 beeinträchtigt werden.

Der erst kürzlich gegründete Deutsche Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene – DVQST e.V. weist darauf hin, dass mit dem Schließungsgebot durch die Regierung auch der bestimmungsgemäße Betrieb von Trinkwasser-Installationen nicht mehr gegeben ist. Der bei der Planung zugrunde gelegte regelmäßige Austausch in den Wasserleitungen ist aufgrund einer Betriebsunterbrechung nicht mehr sichergestellt, was zu Stagnations-Bedingungen führt und damit das Risiko mikrobieller Verkeimung mit Legionellen und anderen pathogenen Keimen im Trinkwasser stark erhöht. Dies teilte das Portal haustec.de in einer Meldung mit.

Nutzung muss simuliert werden

Im öffentlichen Gebäude müssen Entnahmestellen spätestens alle 72 Stunden mindestens bis Erreichen der Temperaturkonstanz genutzt bzw. gespült werden, damit das in den Leitungen befindliche Trinkwasser ausgetauscht wird. Nach den Vorgaben der Trinkwasserverordnung, die sich ebenso wie die erlassenen Rechtsverordnungen zum Corona-Virus auf dem Infektionsschutzgesetz beruft, ist in Trinkwasser-Installationen der bestimmungsgemäße Betrieb jederzeit sicherzustellen. Bei Betriebsunterbrechungen von mehr als drei Tagen sind vorbeugende und nachsorgende Maßnahmen zu organisieren:

Absperr-Einrichtung schließen

Bei Trinkwasser-Installationen, die länger als 72 Stunden nicht genutzt werden, kann zu Beginn der Betriebsunterbrechung die jeweilige Absperr-Einrichtung geschlossen werden. Dies geht aus den Vorgaben der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) hervor, die jüngst in der Tabelle 2 der neuen Richtlinie VDI 6023-3/3810-2 konsolidiert wurden.

Trinkwasser-Erwärmung abschalten

Sollen die Leitungen nicht abgesperrt und weiterhin gespült werden, kann es je nach geplanter Dauer der Betriebsunterbrechung sinnvoll sein, die Trinkwasser-Erwärmung (TWE) abzuschalten. Wenn die TWE abgestellt werden soll, muss diese dann jedoch auch kalt ausgespült werden, d. h. die Warmwasserleitungen sollten nicht erst langsam durch den für Legionellen günstigen Temperatur-Bereich abkühlen. Die Zirkulationspumpe sollte während der Spülmaßnahmen trotzdem in Betrieb bleiben, um auch in der ansonsten stagnierenden Zirkulations-Leitung ebenfalls für einen Wasseraustausch zu sorgen. Bei Betriebsunterbrechungen ab vier Wochen sollte generell die Wasserversorgung abgesperrt und die Zirkulationspumpe abgeschaltet werden.

Wiederinbetriebnahme nach sieben Tagen

Bei Wiederinbetriebnahme nach spätestens sieben Tagen genügt es, das Wasser mindestens fünf Minuten fließen zu lassen. Wichtig ist hierbei, mehrere Entnahmestellen gleichzeitig zu öffnen, um für eine genügend starke Durchströmung der Verteil-Leitungen zu sorgen. Die Spülung wird getrennt sowohl in der Kalt- als auch in der Warmwasserleitung durchgeführt. Bei Wiederinbetriebnahme nach maximal vier Wochen ist ein vollständiger Wasseraustausch an allen Entnahmestellen durch Spülung mit Wasser nach DVGW-Arbeitsblatt 557 durchzuführen.

Wiederinbetriebnahme nach mehr als vier Wochen

Sollte die Unterbrechung länger als einen Monat dauern, sind zusätzliche mikrobiologische Kontrolluntersuchungen im Hinblick auf die allgemeine Keimzahl durchzuführen, und zwar sowohl in den Kalt- als auch in den Warmwasserleitungen. Es empfiehlt sich hier ein Umfang der Beprobung analog einer orientierenden Untersuchung nach TrinkwV. Ist eine Stilllegung von mehr als sechs Monaten abzusehen, ist sogar die Anschlussleitung durch das WVU abzutrennen und zur Wiederinbetriebnahme gemäß DIN EN 806-4 vorzugehen.

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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