Die Befüllung privat mitgebrachter Mehrwegbecher in Kaffeehäusern ist eine saubere Sache, problemlos umsetzbar und nicht durch rechtliche Regelungen untersagt. Dies ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage der Deutschen Umwelthilfe (DUH) unter Hygieneämtern und Coffee to go-Anbietern. Die DUH fordert Kaffeehausketten auf, Mehrwegbechersysteme einzuführen und auch von Kunden mitgebrachte Becher wieder zu befüllen.
Zahlreiche bundesweit tätige Kaffeehausketten, Bäckereien oder Dienstleister in der Betriebsgastronomie befüllen bereits heute privat mitgebrachte Becher. Seit vielen Jahren gibt es auch Selbstbedienungsautomaten, an denen sich Verbraucher den Kaffee selbstverständlich in ihren Mehrwegbecher einfüllen lassen können. Vom Deutschen Kaffeeverband vorgebrachte Hygienebedenken sind nichts als Nebelkerzen und ein verzweifelter Versuch, von der Vermüllung der Städte durch Pappbecher abzulenken“, erklärt der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.
Wiederbefüllung mitgebrachter Mehrwegbecher erlaubt
Die Lebensmittelhygieneverordnung verbietet die Wiederbefüllung mitgebrachter Mehrwegbecher nicht. Eine nachteilige Beeinflussung anderer Lebensmittel hinter dem Bedienungstresen muss durch klare Regeln ausgeschlossen werden. Bei einer Befüllung hinter dem Tresen sollte eine Sichtkontrolle des Bechers durch Mitarbeiter durchgeführt und eine Befüllung ohne Berührung des Abfüllstutzens vorgenommen werden. Bei professionellen Kaffeemaschinen ist die Höhe des Abfüllstutzens problemlos verstellbar.
Das Angebot einheitlicher Pfand-Mehrwegbecher bei Kaffeehausketten, die nach ihrer Nutzung zurückgebracht und gespült werden, ist völlig unproblematisch. Wer seinen Mehrwegbecher zu Hause mit Kaffee befüllt und unterwegs trinkt, spart ebenfalls Einwegbecher ein – ohne vermeintliche hygienische Probleme“, sagt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer.
Um Gastronomen bei der Abfüllung von Mehrwegbechern zu unterstützen, hat die DUH nach intensiven Gesprächen mit Hygieneämtern und Coffee to go-Anbietern ein Fact-Sheet mit Handlungsanleitungen entwickelt. Das Hygiene Fact-Sheet finden Sie über folgenden Link. (mks)