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BDEW zum Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende: Bestehende Praxis bei Datenaggregation beibehalten

Mit Blick auf die Debatte um den Gesetzentwurf zur Digitalisierung der Energiewende fordert der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), die bestehende Praxis beim Datenmanagement beizubehalten.

von | 17.03.16

Smart Meter Rollout: Der BDEW warnt, dass der Umbau der Kundenanlagen nicht zu Lasten der Messstellenbetreiber gehen darf. Bild: Onur Döngel/istockphoto.com

„Die Energiewende findet zunehmend dezentral statt. Das erfordert auch eine dezentrale Steuerung der Prozesse und der Datenerhebung. Es wäre daher folgerichtig, wenn die Verteilnetzbetreiber auch künftig das Mandat hätten, die anfallenden Daten für die Energiebelieferung zu aggregieren. Die aktuelle Aufgabenteilung zwischen Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern läuft effizient und schafft einen hohen Grad an Systemsicherheit.
Warum sollten die Rollen jetzt neu verteilt werden?“, sagte BDEW-Hauptgeschäftsführer Martin Weyand in Berlin. Auch die Geschäftsprozesse der Marktkommunikation seien auf diese Aufgabenteilung abgestimmt und sollten entsprechend der neuen Messtechnik weiterentwickelt werden. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Umverteilung der Aufgaben würde hingegen eine Dopplung zahlreicher Prozesse nach sich ziehen. Das erhöhe die Komplexität und die Kosten.

Smart Meter Rollout

Ein weiterer „Knackpunkt“ im Gesetzentwurf betreffe die Finanzierung des Smart Meter Rollouts: „Die für das Kundengeschäft vorgesehenen Preisobergrenzen decken nicht die Kosten für den Einbau und Betrieb der intelligenten Messsysteme. Deshalb darf beispielsweise der Umbau der Kundenanlagen jedoch nicht zu Lasten der Messstellenbetreiber gehen. Entweder müssen die Preisobergrenzen angepasst oder der Umfang der Leistungen reduziert werden. Andernfalls sehe ich eine Gefahr für die gewünschte Modernisierung der Messtechnik“, so Weyand. (mks)

Bildquelle, falls nicht im Bild oben angegeben:

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