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Eignung von Produkten im Kontakt mit Trinkwasser: Übergangsregelung verlängert

Erweiterte Übergangsregelung bis zum 21. März 2023 für die Konformitätsbestätigung der hygienischen Eignung von Produkten im Kontakt mit Trinkwasser entlasten Hersteller vor dem Hintergrund der COVID-19-Pandemie.

von | 16.07.20

Gute Nachrichten für Hersteller von Produkten im Kontakt mit Trinkwasser: Das Umweltbundesamt hat die Regelung für den Übergang von der Leitlinie für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser (KTW-Leitlinie) zur entsprechenden Bewertungsgrundlage (KTW-BWGL) sowie die Empfehlung zur Konformitätsbestätigung der trinkwasserhygienischen Eignung von Produkten aktualisiert. Unter Anderem wird den Produktherstellern damit eine erweiterte und verlängerte Übergangsregelung bis zum 21. März 2023 gewährt, um sicherzustellen, dass trotz der gravierenden Auswirkungen der COVID-19-Pandemie ein geordnetes Verfahren zur Konformitätsbestätigung der hygienischen Eignung von Produkten möglich ist. Dieses sieht unter anderem den Nachweis auf Basis einer Typprüfung vor, wobei die hierzu herangezogenen Prüfberichte nach dem 21. März 2013 erstellt worden sein müssen.
Hierfür hatten sich die Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach e.V. (figawa) und der VDMA Fachverband Armaturen für die Branche eingesetzt. Vor dem Hintergrund der notwendigen Hygienemaßnahmen während der Corona-Pandemie konnten die für den Konformitätsnachweis geforderten Inspektionen und Audits durch die akkreditierten Zertifizierungsstellen nicht durchgeführt werden. Diese Situation dauert derzeit noch an.
Mit der erweiterten Übergangsregelung wird nun sichergestellt, dass die Bewertung und Überprüfung der Einhaltung der trinkwasserhygienischen Anforderungen, sowie die Bestätigung der Konformität entsprechend der Bewertungsgrundlage erfolgen kann. Das ist von entscheidender Bedeutung, denn künftig dürfen für die Neuerrichtung oder Instandhaltung von Anlagen für die Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser ausschließlich Produkte verwendet werden, die der uneingeschränkt anzuwendenden Bewertungsgrundlage genügen.
Lars Neveling, figawa-Referent Fachbereich Wasser, und Stefan Oberdörfer, Referent VDMA Fachverband Armaturen, betonen die Bedeutung der erzielten Regelungen: „Es war absolut notwendig, eine Übergangsregelung für die Branche zu formulieren, um unbillige Härten zu vermeiden die insbesondere kleinere und mittelständische Unternehmen der Trinkwasserbranche getroffen hätten.“
Die aktualisierten Dokumente können auf der Website des Umweltbundesamtes unter https://www.umweltbundesamt.de/themen/wasser/trinkwasser/trinkwasser-verteilen/bewertungsgrundlagen-leitlinien abgerufen werden.
Weitere Informationen unter www.figawa.org und arm.vdma.org.

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