Am Mittwoch, 8. April 2020, wurde die Dokumentation zur Übertragung der Abwasserbeseitigungspflichten für den Betrieb des städtischen Kanalnetzes auf den Ruhrverband unterzeichnet. „Dieses Abkommen mit dem Ruhrverband bringt auf einen Schlag 110 Millionen Euro für die Schuldentilgung in die Stadtkasse", erklärt Kämmerer Frank Mielke.
Ab 1. Juli 2020
Anfang April kam die Bestätigung der Finanzbehörden, dass die Stadt Hattingen die Übertragung auf den Ruhrverband umsatzsteuerfrei verwirklichen kann. Dies war eine grundlegende Voraussetzung für die Aufgabenübertragung. Seit mehr als drei Jahren hat die Stadt Hattingen die Maßnahme vorbereitet. Mit der Unterzeichnung wird dem Ruhrverband zum 1. Juli 2020 die Pflicht zum Sammeln und Fortleiten des in der Stadt anfallenden Abwassers übertragen.
Zu beidseitigem Vorteil
Beide Seiten profitieren von dem Übereinkommen. Die Stadt kann sich von 85 Prozent ihrer Kassenkredite entledigen und damit neue finanzielle Freiheiten für die Stadt erschließen. Auch der Ruhrverband profitiert. Er ist durch die Änderung des Landeswassergesetzes im Jahr 2016 in der Lage, sein Geschäftsfeld auszuweiten.
Abwassermanagement
Der Ruhrverband ergänzt damit seine gesetzliche Zuständigkeit für die Abwasser- und Niederschlagswasserbehandlung um die Ableitung und kann damit das gesamte Abwassermanagement optimal organisieren. Ein solch integraler Ansatz dient dem Gewässerschutz und ermöglicht eine wirtschaftliche Aufgabenerledigung. Finanzielle Vorteile hat der Ruhrverband als Körperschaft des öffentlichen Rechts und somit als „Non-Profit“-Unternehmen durch die Kanalnetzübertragung nicht.