Mit einer neuen Härtefallförderung zur Sanierung vorhandener Trink – und Abwasseranlagen entlastet der Freistaat Bürger und Kommunen. Kommunen, die besonders hoch belastet sind, erhalten Fördermittel für die Sanierung ihrer bestehenden Wasserleitungen und Abwasserkanäle. Etwa 10 bis 15 Prozent der bayerischen Kommunen dürften davon betroffen sein. In besonderen Härtefällen wird auch die Sanierung der bestehenden Brunnen, Trinkwasseraufbereitungen oder Kläranlagen gefördert. Förderanträge können die Kommunen bei den Wasserwirtschaftsämtern stellen, die auch über die Fördermodalitäten beraten.
Die Förderung erfolgt mit festen Pauschalen. So gibt es beispielsweise für die Sanierung von Abwasserkanälen 150 Euro pro Meter, für deren kompletten Neubau 300 Euro pro Meter. In besonderen Härtefällen werden höhere Pauschalen gewährt. Die neuen Richtlinien treten rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft. Zunächst ist das Programm auf vier Jahre ausgelegt.
Öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen sind sogenannte "kostenrechnende Einrichtungen". Sie müssen grundsätzlich ohne zusätzliche Finanzierung von außen kostendeckend betrieben werden. Die Kommunen haben in den letzten 70 Jahren rund 45 Milliarden Euro in den Bau der Trink- und Abwasseranlagen investiert. Der Freistaat hat sie in diesem Zeitraum mit rund 12 Milliarden Euro unterstützt.
Weitere Informationen unter www.wasser.bayern.de
Stiftungsprogramm fördert Forschungsgruppe zur nachhaltigen Wassernutzung
Die Kurt-Eberhard-Bode-Stiftung im Stifterverband fördert eine Juniorforschungsgruppe und stattet sie mit bis zu 170.000 Euro jährlich aus. Die Gruppe soll Strategien für eine nachhaltige Wassernutzung entwickeln, in interdisziplinärer Forschungsarbeit an der Schnittstelle von Wissenschaft und Gesellschaft. Bewerbungen sind bis zum 15. Februar 2025 möglich.