Mit einer neuen Härtefallförderung zur Sanierung vorhandener Trink – und Abwasseranlagen entlastet der Freistaat Bürger und Kommunen. Kommunen, die besonders hoch belastet sind, erhalten Fördermittel für die Sanierung ihrer bestehenden Wasserleitungen und Abwasserkanäle. Etwa 10 bis 15 Prozent der bayerischen Kommunen dürften davon betroffen sein. In besonderen Härtefällen wird auch die Sanierung der bestehenden Brunnen, Trinkwasseraufbereitungen oder Kläranlagen gefördert. Förderanträge können die Kommunen bei den Wasserwirtschaftsämtern stellen, die auch über die Fördermodalitäten beraten.
Die Förderung erfolgt mit festen Pauschalen. So gibt es beispielsweise für die Sanierung von Abwasserkanälen 150 Euro pro Meter, für deren kompletten Neubau 300 Euro pro Meter. In besonderen Härtefällen werden höhere Pauschalen gewährt. Die neuen Richtlinien treten rückwirkend zum 1. Januar 2016 in Kraft. Zunächst ist das Programm auf vier Jahre ausgelegt.
Öffentliche Wasserversorgungs- und Abwasseranlagen sind sogenannte "kostenrechnende Einrichtungen". Sie müssen grundsätzlich ohne zusätzliche Finanzierung von außen kostendeckend betrieben werden. Die Kommunen haben in den letzten 70 Jahren rund 45 Milliarden Euro in den Bau der Trink- und Abwasseranlagen investiert. Der Freistaat hat sie in diesem Zeitraum mit rund 12 Milliarden Euro unterstützt.
Weitere Informationen unter www.wasser.bayern.de
Düngegesetz: Gefahr für den Gewässerschutz
Die unterbrochenen Gespräche zur Verabschiedung des Düngegesetzes gefährden den dringend benötigten Schutz von Grund- und Oberflächengewässern. DWA und DVGW fordern eine rasche Wiederaufnahme der Verhandlungen, um nachhaltige Lösungen wie die Stoffstrombilanzierung zu sichern. Ein Scheitern des Vermittlungsverfahrens droht nicht nur mit dem Verlust wertvoller Zeit, sondern auch mit einer möglichen Wiederaufnahme des EU-Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland. Die Zeit drängt – für den Gewässerschutz und die Landwirtschaft.