Der Entwurf beschränke sich auf die Auflistung von Handlungsansätzen, ohne konkrete Maßnahmen zur Stärkung des Recyclings und zur Steigerung der Ressourceneffizienz zu benennen.
BDE-Präsident Peter Kurth: „Die Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft kann nur gelingen, wenn zur Erreichung der vorgegebenen Ziele klare Maßnahmen definiert und umgesetzt werden.
Der Kabinettsbeschluss zur Fortschreibung des Deutschen Ressourceneffizienzprogramms verbleibt dagegen zu sehr im Allgemeinen. Eine ernstgemeinte Ressourcenpolitik muss die gegenwärtigen Probleme und Herausforderungen konkret benennen.“
Die Pflicht zur getrennten Sammlung von Bioabfällen bestehe beispielsweise seit Beginn des Jahres 2015. Eine flächendeckende Umsetzung werde von den verantwortlichen Kommunen aber bisher nicht erreicht. Um die Ressourceneffizienz wirkungsvoll zu fördern, müsste eine Programmatik greifbare Hilfestellungen zur Umsetzung der bestehenden Vorgaben aufzeigen und Konsequenzen für den Fall der Verfehlung definieren.
Die Forderungen des BDE nur geringfügig berücksichtigt
BDE-Präsident Peter Kurth: „Mit dem Beschluss nutzt die Bundesregierung die Möglichkeit zu wenig, das Potenzial der bestehenden Regelungen besser zu nutzen und Wege für eine Stärkung des Recyclings und der hochwertigen Verwertung von Abfällen aufzuzeigen.“
In seiner Stellungnahme zum Programmentwurf hatte der BDE die Festlegung konkreter Maßnahmen zur Steigerung der Ressourceneffizienz gefordert, um so die konsequente Umsetzung der abfallwirtschaftlichen Vorgaben und eine Weiterentwicklung der Kreislaufwirtschaft voranzutreiben.
Die vom BDE vorgebrachten Anmerkungen zur Verbesserung und Optimierung der Formulierung des Programms seien in der Überarbeitung nur in geringem Maße aufgenommen worden. Stattdessen enthalte der Kabinettsbeschluss weiterhin missverständliche und falsche Aussagen. (mks)